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Aktive Tagespflegepersonen


Beantragung einer Pflegeerlaubnis

  • Vorlage des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses (von allen im Haushalt lebenden volljährigen Personen ab 15 Jahren)
  • ggf. Einreichen eines B2-Nachweises
  • Nachweis über Teilnahme an Erste-Hilfe-Kurs am Kind
  • Vorlage der eigenen Konzeption
  • Nachweis über Praxishospitation
  • Nachweis über die laufende oder abgeschlossene Qualifikation

Aufnahme Tagespflegekind

Fortbildungsangebote

In Kooperation mit der Volkshochschule Villingen-Schwenningen werden für die Kindertagespflegepersonen im Schwarzwald-Baar-Kreis kostenlose Fortbildungsangebote zur Verfügung gestellt.

Die Volkshochschule Villingen-Schwenningen bietet zudem Fortbildungsangebote für Kindertagespflegepersonen aus anderen Landkreisen an. Diese Fortbildungsangebote sind unter dem offenen Angebot zu buchen. Da auch Kindertagespflegepersonen aus anderen Landkreisen auf dieses Fortbildungsangebot zugreifen können, sind diese für alle kostenpflichtig.