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Aktive Tagespflegepersonen

Zur Beantragung einer Pflegeerlaubnis:

  • Vorlage des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses (von allen im Haushalt lebenden volljährigen Personen)
  • ggf. Einreichen eines B2-Nachweises
  • Nachweis über Teilnahme an Erste-Hilfe-Kurs am Kind
  • Vorlage der eigenen Konzeption
  • Nachweis über Praxishospitation
  • Nachweis über die laufende oder abgeschlossene Qualifikation

Zur Aufnahme eines neuen Tagespflegekindes: