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Kindertagespflegeperson

Die Kindertagespflege ist ein eigenständiges Angebot der Kinderbetreuung und gesetzlich der institutionellen Kinderbetreuung gleichgesetzt. Die Kindertagespflege bietet viel Raum für individuelle Förderung für Kinder im Alter von 0-14 Jahren.

Berufsbild Kindertagespflegeperson

Kindertagespflege – wo findet sie statt?

Kindertagespflege findet statt:

  • im Haushalt der Kindertagespflegeperson.
  • in anderen geeigneten Räumen.
  • im Haushalt der Familien/Personensorgeberechtigten.

Tagesmütter und Tagesväter begleiten Kinder liebevoll durchs Leben und unterstützen ihre Entwicklung individuell. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Zukunft einzelner Kinder und ihrer Eltern. Zudem unterstützen sie mit ihrer Arbeit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und leisten damit einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft.

Jede Kindertagespflegeperson gestaltet ihr individuelles Betreuungsangebot sowie ihre Arbeitszeiten selbst. Sie haben die Möglichkeit, Kinder stundenweise, halbtags oder ganztags zu betreuen. Ein weiteres Merkmal der Kindertagespflege ist die familiennahe Betreuung, die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern. Hierfür bedarf es einer hohen fachlichen Kompetenz von Kindertagespflegepersonen. Auf der Grundlage des Qualifizierungshandbuches in der Kindertagespflege (QHB) werden Kindertagespflegepersonen auf hohem Niveau aus- und fortgebildet und neue Qualitätsstandards sichergestellt.

Großtagespflege – was ist das?

Als qualifizierte Kindertagespflegeperson können Sie sich mit mindestens einer weiteren Kindertagespflegeperson zusammenschließen und gemeinsam 7 bis 9 Kinder gleichzeitig betreuen – entweder in den privat genutzten Räumen einer Kindertagespflegeperson oder in zusätzlich angemieteten Räumen. Die Großtagespflege kann bis zu 15 Betreuungsverträge im Platzsharing abschließen. Das nennt sich Großtagespflege.

Sie arbeiten auf selbständiger Basis nach einem gemeinsam entwickelten Konzept. Jedes Tageskind hat eine feste Bezugsperson und ist einer Kindertagespflegeperson zugeordnet.

Jede Kindertagespflegeperson benötigt eine Pflegeerlaubnis nach § 43, SGB VIII.

Weitere Infos erhalten Sie in unserer Konzeption zur Großtagespflege und Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen xxx.


Bewerbungsverfahren

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Lebenslauf
  • Zeugnisse
  • Motivationsschreiben

Qualifizierung

Als anerkannter Bildungsträger qualifizieren wir Kindertagespflegepersonen im Schwarzwald-Baar-Kreis gemäß den Standards und den Richtlinien nach dem DJI Curriculum und den gesetzlichen Vorgaben.

Die aktuellen Kurse finden in Kooperation mit der Volkshochschule Villingen-Schwenningen statt (https://vhs.villingen-schwenningen.de/).

Aktuell benötigen Personen ohne pädagogische Ausbildung eine Grundqualifizierung von mindestens 300 Unterrichtseinheiten (1 UE=45 Minuten) und pädagogische Fachkräfte eine Qualifizierung von mindestens 50 UE. Die Qualifizierung endet jeweils mit einer mündlichen und einer schriftlichen Lernergebnisfeststellung.

Die Qualifizierung mit 300 UE teilt sich in eine tätigkeitsvorbereitende Grundqualifizierung von 50 UE und einer tätigkeitsbegleitenden Qualifizierung mit 250 UE auf. Ab 50 UE ist es grundsätzlich möglich eine Pflegeerlaubnis zur (qualifizierungsbegleitenden) Tätigkeit als Kindertagespflegeperson zu beantragen. Das erworbene Wissen in der tätigkeitsvorbereitenden Grundqualifizierung kann somit direkt mit der praktischen Tätigkeit und insbesondere mit den ersten Erfahrungen als tätige Kindertagespflegeperson verknüpft werden. Die Erfahrungen werden zudem in der tätigkeitsbegleitenden Qualifizierung aufgegriffen und reflektiert mit dem Ziel, die Kompetenzen kontinuierlich zu stärken und weiterzuentwickeln.

Nach der tätigkeitsvorbereitenden Grundqualifizierung von 50 UE wird ein Praktikum bei einer bereits tätigen Kindertagespflegeperson absolviert.

Termine: Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson mit 300 UE und für pädagogische Fachkräfte

  • Tätigkeitsvorbereitende Qualifizierung
    11. Oktober 2023 bis 19. Januar 2024
  • Tätigkeitsbegleitende Weiterqualifizierung
    22. Januar 2024 bis 3. Dezember 2024

Voraussetzung zur Qualifizierung:

• Sie planen längerfristig tätig zu sein.
• Sie sind bereit dazu an der Qualifizierung teilzunehmen und sich regelmäßig fortzubilden.
• Sie können sich vorstellen auf selbstständiger Basis tätig zu sein.
• Sie freuen sich auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Eltern und dem Kreisjugendamt.
• Sie haben keine Einträge im erweiterten polizeilichen Führungszeugnis.
• Sie / Ihre Kinder erhalten keine Hilfen zur Erziehung nach § 27 SGB VIII.
• Sie sind psychisch und physisch gesund (Ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung notwendig).
• Sie können einen Schulabschluss oder einen staatlich anerkannten Berufsabschluss nachweisen.
• Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Europäischer Referenzrahmen Stufe B2).




Pflegeerlaubnis

Selbstständig tätige Tagesmütter und Tagesväter, die folgende Kriterien erfüllen, benötigen eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt: Sie betreuen ein Kind oder mehrere Kinder:

  • länger als drei Monate,
  • gegen Entgelt,
  • außerhalb der Wohnung der Kinder,
  • während eines Teils des Tages und
  • mehr als 15 Stunden wöchentlich.

Die Erlaubnis kann gemäß § 43 SGB VIII erteilt werden, wenn:

  • eine glaubhafte Motivation zur Betreuung, Bildung und Erziehung erkennbar ist
  • Erfahrung und Freude im Umgang mit Kindern gegeben ist
  • ein liebevoller Kontakt und Verzicht auf Gewalt der Grundgedanke ist
  • gesundheitliche Unbedenklichkeit besteht
  • persönliche und fachliche Kompetenz nachgewiesen werden
  • räumliche Voraussetzungen gegeben sind.



Din A6 Postkarte_gesucht_Kindertagespflegepersonen_1
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