Beruf Tagesmutter / Tagesvater
Die Kindertagespflege ist ein eigenständiges Angebot der Kinderbetreuung und gesetzlich der institutionellen Kinderbetreuung gleichgesetzt. Die Kindertagespflege bietet viel Raum für individuelle Förderung für Kinder im Alter von 0-14 Jahren.
Berufsbild Tagesmutter/Tagesvater
Tagesmütter und Tagesväter begleiten Kinder liebevoll durchs Leben und unterstützen ihre Entwicklung individuell. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Zukunft einzelner Kinder und ihrer Eltern. Zudem unterstützen sie mit ihrer Arbeit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und leisten damit einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft.
Jede Kindertagespflegeperson gestaltet ihr individuelles Betreuungsangebot sowie ihre Arbeitszeiten selbst. Sie haben die Möglichkeit, Kinder stundenweise, halbtags oder ganztags zu betreuen. Ein weiteres Merkmal der Kindertagespflege ist die familiennahe Betreuung, die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern. Hierfür bedarf es einer hohen fachlichen Kompetenz von Kindertagespflegepersonen. Auf der Grundlage des Qualifizierungshandbuches in der Kindertagespflege (QHB) werden Kindertagespflegepersonen auf hohem Niveau aus- und fortgebildet und neue Qualitätsstandards sichergestellt.
Voraussetzungen zur Qualifizierung
• Sie sind im Schwarzwald-Baar-Kreis wohnhaft (jedoch nicht im Stadtgebiet Villingen-Schwenningen oder deren Ortsteile) und mindestens 18 Jahre alt.
• Sie planen längerfristig tätig zu sein.
• Sie sind bereit dazu an der Qualifizierung teilzunehmen und sich regelmäßig fortzubilden.
• Sie können sich vorstellen auf selbstständiger Basis tätig zu sein.
• Sie freuen sich auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Eltern und dem Kreisjugendamt.
• Sie haben keine Einträge im erweiterten polizeilichen Führungszeugnis.
• Sie/Ihre Kinder erhalten keine Hilfen zur Erziehung nach § 27 SGB VIII.
• Sie sind psychisch und physisch gesund (Ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung notwendig).
• Sie können einen Schulabschluss oder einen staatlich anerkannten Berufsabschluss nachweisen.
• Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Europäischer Referenzrahmen Stufe B2).
Pflegeerlaubnis
Selbstständig tätige Tagesmütter und Tagesväter, die folgende Kriterien erfüllen, benötigen eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt: Sie betreuen ein Kind oder mehrere Kinder
- länger als drei Monate,
- gegen Entgelt,
- außerhalb der Wohnung der Kinder,
- während eines Teils des Tages und
- mehr als 15 Stunden wöchentlich.
Die Erlaubnis kann gemäß § 43 SGB VIII erteilt werden, wenn
- eine glaubhafte Motivation zur Betreuung, Bildung und Erziehung erkennbar ist
- Erfahrung und Freude im Umgang mit Kindern gegeben ist
- ein liebevoller Kontakt und Verzicht auf Gewalt der Grundgedanke ist
- gesundheitliche Unbedenklichkeit besteht
- persönliche und fachliche Kompetenz nachgewiesen werden
- räumliche Voraussetzungen gegeben sind.
Bewerbungsverfahren
- Lebenslauf
- Zeugnisse
- Motivationsschreiben