Hinweise zum Umgang mit dem Wolf
Der Wolf ist naturschutzrechtlich streng geschützt, stellt aber gleichzeitig eine Gefahr für Weidetiere dar.
Wolfsprävention
Grundlage für eine Förderung von Maßnahmen der Wolfsprävention ist die Landschaftspflegerichtlinie (LPR).
Der Schwarzwald-Baar-Kreis liegt zum Großteil in der Förderkulisse Wolfsprävention. Ausgenommen hiervon sind Dauchingen, Tuningen, Bad Dürrheim-Öfingen.
Die Karte der Förderkulisse finden Sie hier:
Den Erlass des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg vom 02.07.2020 finden Sie hier:
Was wird gefördert?
Technische Maßnahmen:
Wolfssicheres Zaunmaterial und das Aufstellen des Zauns (LPR-D5) für
- Schafe/Ziegen
- Abkalbe-/Abfohlweiden
- Schalenwild
- Alpakas und Lamas
Andere Tierarten sind nicht förderfähig.
Folgende Antragsunterlagen sind einzureichen und können hier heruntergeladen werden:
- Antragsformular D593 kB
- Antrag Mantel D5118 kB
- Angaben zum Betrieb63 kB
Allgemeine Voraussetzungen:
1. Die Bewilligungssumme muss min. 200 € pro Jahr und Antragsteller betragen.
Die max. Bewilligungssumme beträgt pro Antragsteller 30.000 € im Jahr.
2. Es gilt eine Zweckbindungsfrist von 5 Jahren.
3. Material darf erst beschafft werden, wenn die Maßnahmen bewilligt wurde.
4. Eine Förderung erfolgt vorbehaltlich der Mittelzuweisung.
Es besteht kein Anspruch auf Förderung.
Bei Hinweisen auf den Wolf:
Bei Wolfshinweisen oder Meldungen eines Nutztierrisses, bei dem ein Wolf als Verursacher infrage kommt, wenden Sie sich bitte an folgende Kontaktdaten:
info@wildtiermonitoring.de, Tel.: 0761 4018274 oder 0173 6041117.
Anträge für Ausgleichzahlungen bei Schäden durch den Wolf sind an das Regierungspräsidium Freiburg zu stellen (LPR Teil F1).