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Bundestagswahl

Nach Artikel 38 des Grundgesetzes werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Wahlperiode beträgt grundsätzlich vier Jahre. Der neu gewählte Bundestag tritt spätestens am dreißigsten Tag nach der Wahl zusammen, mit seinem Zusammentritt endet die Wahlperiode des alten Bundestages (Art. 39 GG). Das Wahlgebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Das Wahlsystem ist ein Verbindungssystem von Mehrheits- und Verhältniswahl. Jeder Wähler hat zwei Stimmen, die "Erststimme" für die Wahl im Wahlkreis und die "Zweitstimme" für die Wahl einer Landesliste.

Das Wahlgebiet ist in 299 Wahlkreise eingeteilt. Der Wahlkreis 286 Schwarzwald-Baar umfasst alle Gemeinden des Schwarzwald-Baar-Kreises sowie fünf Gemeinden des Ortenaukreises: Gutach, Hausach, Hornberg, Oberwolfach und Wolfach.