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Landtagswahl

Die Abgeordneten des Landtags von Baden-Württemberg werden nach einem Verfahren gewählt, das die Persönlichkeitswahl mit den Grundsätzen der Verhältniswahl verbindet (Artikel 28 Abs. 1 Landesverfassung). Es gelten die Wahlrechtsgrundsätze der allgemeinen, freien, gleichen unmittelbaren und geheimen Wahl. Der Landtag wird alle fünf Jahre neu gewählt. Die Wahl zum 17. Landtag von Baden-Württemberg war am 14. März 2021.

Der Landtag setzt sich aus mindestens 120 Abgeordneten zusammen. Durch Überhang- und Ausgleichsmandate kann sich die Zahl der Abgeordneten auch über 120 hinaus erhöhen. Bei der Sitzverteilung werden nur Parteien berücksichtigt, die mindestens 5 Prozent der im Land abgegebenen gültigen Stimmen erreicht haben. In jedem der 70 Wahlkreise ist der Bewerber gewählt, der die meisten Stimmen erreicht hat. Die anderen 50 Sitze werden im Rahmen eines Verhältnisausgleichs besetzt.

Der Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis ist in die Wahlkreise 54 „Villingen-Schwenningen“ und 55 „Tuttlingen-Donaueschingen“ eingebunden, da die Wahlkreise nicht deckungsgleich mit den Kreisgebieten sind.

Im Wahlkreis 54 „Villingen-Schwenningen“ vertreten sind folgende Kommunen:
Bad Dürrheim, Bräunlingen, Brigachtal, Dauchingen, Furtwangen, Gütenbach, Königsfeld, Mönchweiler, Niedereschach, St. Georgen, Schönwald, Schonach, Triberg, Tuningen, Unterkirnach, Villingen-Schwenningen und Vöhrenbach.

Im Wahlkreis 55 „Tuttlingen-Donaueschingen“ vertreten sind Donaueschingen, Hüfingen und Blumberg.