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Gemeinschaftsunterkünften (GU)

Die erste Station für Asylbewerber und die meisten sonstigen Flüchtlinge sind die Landes-Erstaufnahmeeinrichtungen (LEA), die vom Regierungspräsidium Karlsruhe betrieben werden. Asylbewerber werden hier registriert und auf übertragbare Krankheiten untersucht. Das für die Asylverfahren zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unterhält auf dem Gelände der LEA eine Außenstelle, welche die Anträge der Asylbewerber entgegennimmt und sie anhört. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in der LEA beträgt etwa sechs Wochen.

Von der LEA bzw. BEA aus geht der Weg der Asylsuchenden und Flüchtlinge in die Stadt- und Landkreise, wo sie vorläufig in sogenannten Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden. Die derzeitigen Gemeinschaftsunterkünfte mit Zuständigkeiten können Sie aus unserer interaktiven Karte entnehmen. Die Zuteilung erfolgt nach einem Bevölkerungsschlüssel. Die Aufnahmequote des Schwarzwald-Baar-Kreises beträgt hierbei rund 2,3 Prozent. In den Einrichtungen der Kreise bleiben die Betroffenen im Regelfall bis zum Abschluss des Asylverfahrens. Die Flüchtlinge werden vor Ort in den Gemeinschaftsunterbringungen von SozialarbeiterInnen des DRK Kreisverbandes zu Fragen des alltäglichen Lebens betreut. Hierzu gehören: Beratung zu Fragen des Asylverfahrens und der Gesundheit, Sprachvermittlung und Integration auf dem Arbeitsmarkt.

Nach der vorläufige Unterbringung oder wenn besonders schutzwürdige Gründe vorliegen, wie zum Beispiel bei Familien, dürfen Flüchtlinge privat Wohnraum suchen beziehungsweise werden die Flüchtlinge innerhalb des Landkreises auf die Gemeinden verteilt (Anschlussunterbringung). Die Anzahl ist vom Bevölkerungsschlüssel der Gemeinden abhängig. In der Anschlussunterbringung können geflüchtete Menschen Unterstützung des Integrationsmanagements in Anspruch nehmen.

Formular gemeinnützige Tätigkeit:

Vermittlung einer gemeinnützigen Arbeitsangelegenheit nach AsylbLG