Seiteninhalt

Asylbewerberleistungen

ASYLBEWERBERLEISTUNGEN

Sie sind ein Ausländer, im Besitz einer Duldung oder Gestattung und benötigen finanzielle Hilfe? Dann wenden Sie sich an unsere Beratungsfachkraft im Infopoint. Diese kann Ihnen u.a. bei folgenden Fragen/Lebenslagen behilflich sein:


• Ich bin im laufenden Hilfebezug und möchte Unterlagen abgeben wie z.B. die Lohnabrechnung
• Es gibt bei mir persönliche oder wirtschaftliche Änderungen wie z.B. Geburt eines Kindes, Arbeitsaufnahme, … . Die Unterlagen hierzu möchte ich auf Grund der Mitteilungspflicht einreichen.
• Ich benötige eine einmalige finanzielle Unterstützung wie z.B. Fahrtkosten zum Konsulat.
• Meine Arbeitserlaubnis wurde mir entzogen bzw. ich wurde gekündigt und möchte Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen.
  Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?
• Ich habe ein ausländisches Kind bei mir aufgenommen und habe die Sorgeberechtigung der Eltern übertragen bekommen.
  Ich möchte Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für das Kind beantragen.
  Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?
• Ich bin in den Schwarzwald-Baar-Kreis umgezogen und möchte Leistungen beziehen. Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?

TERMINE

Sie haben Fragen zu den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, dann vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit uns oder buchen Sie direkt über den Link in der rechten Spalte einen Termin.

Sprechzeiten:

Montag bis Donnerstag: 8.30 bis 11.30 Uhr
Donnerstag:                 14.00 bis 17.30 Uhr

Termine nach Absprache. Auf Anfrage beraten wir auch außerhalb der Sprechzeiten.

Zuständigkeiten und Kontaktaufnahme entnehmen Sie hier:


Formular gemeinnützige Tätigkeit

Vermittlung einer gemeinnützigen Arbeitsangelegenheit nach AsylbLG