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05.04.2024

Weniger Lärm für Anlieger der Bundesstraße B 33 in St. Georgen - ab Montag, 8. April nachts Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h

Ab Montag, 8. April können die Anwohner der B 33 in der Ortsdurchfahrt von St. Georgen ruhiger schlafen. Auf Antrag der Stadt St. Georgen hat das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis die Geschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h in der Zeit von 22 bis 6 Uhr angeordnet. Das Straßenbauamt hat die Beschilderung zwischenzeitlich aufgestellt. Ab dem Montag, 8. April gelten die neuen Geschwindigkeiten.

Wie kam es zur Anordnung der Geschwindigkeitsreduzierung?
Die Stadt St. Georgen ist dazu verpflichtet, einen Lärmaktionsplan zu erstellen und fortzuschreiben. Grundlage dafür ist die Lärmkartierung, die durch die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) durchgeführt wird. Nach den Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist eine Stadt zur Erstellung eines Lärmaktionsplans verpflichtet, wenn ein tägliches Verkehrsaufkommen von rund 8.200 Fahrzeugen pro Tag gegeben ist. Dies trifft im Fall der Bundesstraße B 33 in der Ortsdurchfahrt St. Georgen zu.

In der Lärmaktionsplanstufe 3 beschloss der Gemeinderat der Stadt St. Georgen, dass eine nächtliche Geschwindigkeitsreduzierung von 50 auf 30 km/h in der Zeit von 22 bis 6 Uhr auf der Bundesstraße B33 im Zuge der Ortsdurchfahrt St. Georgen umgesetzt werden soll. Dies wurde bei der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis beantragt. Die Straßenverkehrsbehörde hat dem Antrag aufgrund der ermittelten Lärmwerte zugestimmt. Die Beschilderung mit Tempo 30 von 22 bis 6 Uhr wurde durch die Straßenmeisterei Villingen/Furtwangen diese Woche angebracht.

„Wir sind froh, dass wir eine Lösung gefunden haben, um die Lärmwerte zu reduzieren. Hier geht es vor allem auch um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger in St. Georgen“, so Landrat Sven Hinterseh und Bürgermeister Michael Rieger.

Eine weitere Änderung gibt es bei der Ortstafel. Diese wird am westlichen Ortsende versetzt, da der aktuelle Standort nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Die Ortstafel wird bei den Anwesen Bundesstraße 22/Bundesstraße 29 installiert. Von dort bis zum bisherigen Standort der Ortstafel wird gleichzeitig eine streckenbezogene Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h angeordnet. Diese Geschwindigkeitsreduzierung ist aufgrund der gefährlichen Einmündungen der Mühlstraße und der Spittelbergstraße aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich.