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22.02.2024

Waldbesitzer können sich Frühjahrspflanzungen fördern lassen

Dieses Jahr können sich Waldbesitzer Frühjahrspflanzungen wieder kurzfristig fördern lassen. Nach Information des Ministeriums für ländlichen Raum (MLR) ist es ab sofort möglich, Förderanträge zu stellen. Alle dazu benötigten Unterlagen finden sich im Förderwegweiser des MLR. Links zu den richtigen Unterlagen gibt es auch auf der Homepage des Kreisforstamtes: www.lrasbk.de/Forstamt/Förderung.

„Wichtig ist, dass Pflanzmaßnahmen erst durchgeführt werden, wenn den Waldbesitzern der entsprechende Bescheid, der sogenannte Vorzeitige Maßnahmenbeginn, vorliegt“, so Hubert Grieshaber, Förderexperte des Forstamtes des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis.

Möglich ist eine Förderung der Pflanzung ab 0,1 Hektar Pflanzfläche bei einem Laubholzanteil von mindestens 40 Prozent pro geförderter Fläche. Auch für Wuchshüllen kann unter bestimmten Voraussetzungen bei einigen Baumarten Förderung beantragt werden. Außerdem sind förderfähig: Mischwuchsregulierung in Naturverjüngungen und Maßnahmen der Kultursicherung. Derzeit nicht förderfähig ist das Bewässern von Kulturen.

Alle anderen Fördertatbestände, die Waldbesitzer kennen, wie beispielsweise die Förderung von Schadholzaufarbeitung, sind weiterhin ausgesetzt. Ob und unter welchen Rahmenbedingungen Fördertatbestände über Waldumbau und Wiederbewaldung hinaus in 2024 angeboten werden können, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen. Anträge in diesem Bereich können deshalb durch die Untere Forstbehörde derzeit nicht entgegengenommen werden. Sobald dem Kreisforstamt neue Informationen hierzu vorliegen, wird es zeitnah informieren.