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21.11.2023

Jugendhilfeausschuss am Donnerstag, 23. November - Themen: Haushaltsplan wird beraten, Kinderbetreuung, unbegleitete minderjährige Ausländer und Fusion

Der Jugendhilfeausschuss des Schwarzwald-Baar-Kreises tagt am Donnerstag, 23. November, um 15 Uhr im Großen Sitzungssaal des Landratsamtes in VS-Villingen. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Beratung des Haushaltsplanes 2024, der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung und Kindertagespflege-Regelungen, die Situation der unbegleiteten minderjährigen Ausländer sowie die Fusion des Kreisjugendamtes mit dem Jugendamt der Stadt Villingen-Schwenningen.

Haushaltsplan 2024 wird beraten
Nachdem Landrat Sven Hinterseh den Haushaltsentwurf 2024 in den Kreistag eingebracht hat, beraten im November und Dezember die Fachausschüsse des Kreistages den Entwurf. Vorgesehen ist, dass der Haushalt für das kommende Jahr am 18. Dezember durch den Kreistag verabschiedet wird. Im Jugendhilfeausschuss werden insbesondere die Themen des Jugendamtes behandelt.

Wie geht der Landkreis mit dem Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung um?
Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kindertagespflege. Die Städte und Gemeinden sowie der Landkreis müssen die erforderlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Tagesbetreuung gewährleistet ist. Welche Lösungen der Landkreis gemeinsam mit den Städten und Gemeinden hierfür anstrebt, wird im Jugendhilfeausschuss dargelegt.

Wie ist die aktuelle Situation bei den unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländern (UMA)?
Ein UMA ist im Sinne des Gesetzes jede nichtdeutsche Person, die noch nicht 18 Jahre alt ist und die ohne Personensorge- oder Erziehungsberechtigten nach Deutschland einreist. Das Jugendamt begleitet 88 UMAs. Über den aktuellen Stand berichtet das Jugendamt im Ausschuss.

Weitere Infos sowie die Unterlagen zur Sitzung gibt es unter: https://session.lrasbk.de/bi/info.php