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30.01.2024

Ausländerbehörde: Ukraine-Aufenthaltserlaubnisse verlängern sich automatisch

Die Ausländerbehörde des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis weist darauf hin, dass Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz von ukrainischen Staatsangehörigen, die am 1. Februar 2024 gültig sind, automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert werden. Wichtig für diejenigen, die eine Aufenthaltserlaubnis haben ist, dass sie grundsätzlich keinen weiteren Antrag stellen müssen oder zur Verlängerung bei der Ausländerbehörde des Landratsamtes vorsprechen müssen.