Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen
Voraussetzungen
- Sie müssen nachweisen, dass Sie entweder Eigentümer bzw. Erbbauberechtigter der Wohnung sind, für die eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragt wird. Alternativ müssen Sie Ihr berechtigtes Interesse glaubhaft machen (z. B. Erwerber).
- Das jeweilige Grundstück der Wohnung muss sich in einer Gemeinde in Baden-Württemberg befinden.
- Abgeschlossen sind Wohnungen, wenn sie baulich vollkommen von fremden Wohnungen und Räumen abgetrennt sind (z. B. durch Wände und Decken) und einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar im Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum haben. Der Zugang darf nicht über ein anderes Sondereigentum oder ohne dingliche Absicherung über ein Nachbargrundstück führen.
- Zu einer abgeschlossenen Wohnung können zusätzliche abschließbare Räume außerhalb des jeweiligen Abschlusses gehören.
Zuständige Stellen
Zuständig ist:
• die Stadtverwaltung oder
• das Landratsamt,
in deren Zuständigkeitsbereich das Wohnhaus liegt.
Erforderliche Unterlagen
Es werden folgende Unterlagen für die Beantragung der Abgeschlossenheitsbescheinigung benötigt:
• Aufteilungsplan
• Bauzeichnungen (amtlicher Lageplan und leserliche Grundrisse, Schnitte sowie Ansichten)
• Die Bauzeichnung muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein.
• Eigentumsnachweis (vollständiger Grundbuchauszug bzw. vollständiger Kaufvertrag, Vorvertrag)