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Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen

Den Antrag beim Ordnungsamt des Landratsamts Schwarzwald-Baar-Kreis können Sie auf elektronischem Weg über das Portal "service-BW" (https://www.service-bw.de/zufi/leistungen/474) stellen. Hierzu müssen Sie lediglich ein kostenloses Servicekonto einrichten. Damit Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren können, muss zudem die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises aktiviert und die AusweisApp2 installiert sein. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf https://www.ausweisapp.bund.de/online-ausweisen/das-brauchen-sie/.

Kosten

Die Kosten richten sich nach dem Gebührenverzeichnis des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis.