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Verpflichtungserklärung abgeben

erforderliche Unterlagen

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Vordruck „Abgabe einer Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG“ (erhältlich hier auf der Homepage, auf telefonische oder schriftliche Anforderung oder bei der Ausländerbehörde)
  • Aktuelle Arbeitgeberbescheinigung (Lohnabrechnungen reichen nicht aus)
  • bei Rentnern: Rentenbescheid
  • bei Selbständigen: Gewerbeanmeldung und eine Bescheinigung in Steuersachen
    Hinweis: Verpflichtungserklärung nur mit Hinterlegung einer Sicherheitsleistung

Bearbeitungsdauer

Bei Vorsprache zum vereinbarten Termin und bei Erfüllung aller Voraussetzungen erfolgt die direkte Ausstellung der Verpflichtungserklärung. Gerne können Sie uns Ihr Formular mit den erforderlichen Unterlagen schon vorab per Post zukommen lassen, damit wir die Voraussetzungen schon vorab prüfen können und ggf. fehlende Unterlagen von Ihnen anfordern können.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Verpflichtungserklärung nach vorheriger Terminvereinbarung schriftlich bei der Ausländerbehörde abgeben. Die Erklärung muss handschriftlich unterschrieben sein.

Das Formular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Hinweis: Natürliche, aber auch juristische Personen wie beispielsweise Firmen oder karitative Vereine können eine Verpflichtungserklärung abgeben.

Die Ausländerbehörde prüft im Rahmen des Verfahrens Ihre Bonität.

 

 

Die Verpflichtung aus der Verpflichtungserklärung ist vollstreckbar.