Landratsamt verlängert Verbot für Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern bis zum 31. Oktober
Seit dem 18. Juni gilt ein generelles Verbot, Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen. Nach wie vor sind die Wasserstände sehr niedrig. Deshalb verlängert das Landratsamt das Verbot im gesamten Landkreis bis zum 31. Oktober 2026. Für die erste Oktoberhälfte wird nicht erwartet, dass sich die Situation durch Niederschläge verbessert. Deshalb bleiben alle Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern zum Zwecke der Wassernutzung untersagt.
An allen Pegeln im Schwarzwald-Baar-Kreis sind die Wasserstände extrem niedrig. Der Abfluss am Landespegel Hammereisenbach an der Breg erreicht aktuell (Stichtag: 29. September) nur 200 Liter pro Sekunde – das ist der niedrigste jemals gemessene Wert.
Auch wenn in der zweiten Oktoberhälfte Regen fällt, ist kurzfristig keine deutliche Verbesserung zu erwarten. Durch die monatelange Trockenheit sind die Bodenwasserspeicher praktisch leer. Erst wenn dieser wieder etwas aufgefüllt ist, können sich die Wasserstände erholen. Grundwasser wird hauptsächlich durch Herbst- und Winterniederschläge neugebildet, weshalb unter normalen Bedingungen erst im Winter mit einer Entspannung der Trockensituation zu rechnen ist.
Das aktuelle Verbot gilt für alle Kreisbewohner. Die dazugehörige Allgemeinverfügung kann unter: www.Lrasbk.de/öffentliche-bekanntmachungen eingesehen werden.