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03.09.2026

Anlaufschwierigkeiten und Verbesserungsansätze bei der verbindlichen Terminvergabe bei den Zulassungsstellen

Seit dem 3. August ist bei den Zulassungsstellen und der Führerscheinstelle des Landratsamtes die verbindliche Terminvereinbarung eingeführt. Durch diese Änderung soll sich die Planbarkeit der Termine für die Kunden verbessern und die Wartezeiten vor Ort reduzieren. Beim vorherigen System gab es teilweise stundenlange Wartezeiten für die Kunden vor Ort.

Durch die Umstellung kommt es bei den Zulassungsstellen in Villingen und Donaueschingen aktuell leider zu längeren Wartezeiten, bis ein Termin verfügbar ist. Diese Situation ist aus Sicht der Kreisverwaltung nicht zufriedenstellend. Grundsätzlich sollten Termine bei den Zulassungsstellen – wie auch bereits bei der Führerscheinstelle – innerhalb von wenigen Tagen verfügbar sein.

Bei der Umstellung auf die verbindliche Terminvergabe handelt es sich um einen komplexen Vorgang. Bei aller Vorbereitung im Vorfeld zeigen sich erst im Echtbetrieb, wo es noch Nachsteuerungsbedarf gibt. Hier finden regelmäßig Anpassungen statt, um den Betrieb zu verbessern. Allerdings besteht aufgrund von unvorhergesehenen Krankheitsausfällen derzeit ein personeller Engpass. Vor diesem Hintergrund wird es noch bis voraussichtlich Ende September zu Kapazitätsengpässen bei den Zulassungsstellen kommen.


Nutzung von i-KfZ macht Behördengang überflüssig

Die Kreisverwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es seit einiger Zeit auch die Möglichkeit gibt, Anmeldungen und alle wichtigen Zulassungs- und Ummeldungsvorgänge über das Behörden-Serviceportal des Bundes digital und ohne Behördengang selbst durchzuführen (i-KfZ). Online-Abmeldungen können ohne vorherige Anmeldung durchgeführt werden. Für An- und Ummeldungen ist dagegen eine Authentifizierung über die Bund-ID, die Online-Funktion des Personalausweises oder Aufenthaltstitel oder ein Elster-Zertifikat erforderlich. Alle Informationen zur internetbasierten Fahrzeugzulassung „i-Kfz“ gibt es unter https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/internetbasierte-fahrzeugzulassung.html

Seit der Umsetzung der 4. Stufe von i-Kfz sind die Gebühren für die internetbasierte Zulassung deutlich geringer, als am Schalter vor Ort. Eine Abmeldung kostet statt 15,90 € lediglich 2,10 €. Die Erstzulassung eines neuen Fahrzeuges schlägt statt mit rund 30 € nur mit 12,80 € zu buche.