Fortschreibung des Nahverkehrsplans (allgemeiner Teil und Verkehrsbereich Südbaar) - Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Kreistag hat am 23. März den Entwurf des Nahverkehrsplans für das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit freigegeben. Jetzt können Interessierte den Entwurf bis zum 30. April 2026 einsehen unter: www.Lrasbk.de/Stellungnahme-Nahverkehrsplan
Wer hierzu eine Stellungnahme abgeben möchte, kann diese während der Auslegungsfrist an das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis, Straßenverkehrsamt, Am Hoptbühl 2, 78048 Villingen-Schwenningen, Mail: nahverkehr@lrasbk.de senden.
Stellungnahmen, die nach dem 30. April 2026 eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Wer seine Stellungnahme einreicht, sollte seine volle Anschrift angeben. So ist es möglich, dass die Verwaltung eine Rückmeldung geben kann, wie die Stellungnahme behandelt wurde. Die Stellungnahmen werden gesammelt, geprüft und anschließend fachlich bewertet. Danach wird der Nahverkehrsplan in seiner Endfassung erarbeitet und dem Kreistag zur Entscheidung vorgelegt.
Hintergrundinfos:
Der Schwarzwald-Baar-Kreis hat für sein Gebiet zur Sicherung und Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) einen Nahverkehrsplan aufzustellen. Der Nahverkehrsplan ist ein Rahmenplan. Dies bedeutet, dass er die generellen Zielsetzungen für die künftige Fortentwicklung des ÖPNV in den kommenden Jahren enthält, so zum Beispiel Aussagen zu Standards bei der Infrastruktur (Fahrzeuge, Haltestellen) und beim Verkehrsangebot. Er enthält jedoch keine genauen Detailregelungen wie beispielsweise Fahrpläne oder Tarife.
Der derzeit gültige Nahverkehrsplan wurde vom Kreistag am 6. November 2017 beschlossen. In den Folgejahren wurden die im Nahverkehrsplan definierten Maßnahmen weitgehend umgesetzt. Daher und aufgrund der Weiterentwicklung des ÖPNV ist eine Fortschreibung des Nahverkehrsplans geboten.
Hierbei wurde zunächst ein Entwurf für den allgemeinen Teil des Plans sowie für den Verkehrsbereich Südbaar (Raumschaft Donaueschingen, Hüfingen, Bräunlingen, Blumberg und unteres Bregtal bis Vöhrenbach) erarbeitet. Für die restlichen Verkehrsbereiche im Kreisgebiet erfolgt die Fortschreibung in einem späteren Schritt.