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19.03.2026

Sitzung des Kreistags am Montag, 23. März - Themen unter anderem: Fortschreibung Nahverkehrsplan, Neuausrichtung bei Erwachsenenbetreuung und Flughafen Zürich

Der Kreistag des Schwarzwald-Baar-Kreises tagt am Montag, 23. März, um 15 Uhr im Großen Sitzungssaal des Landratsamtes in VS-Villingen. In der Sitzung wird über die Fortschreibung des Nahverkehrsplans entschieden. Weitere Themen sind unter anderem die Erwachsenenbetreuung und der Flughafen Zürich.

Nahverkehrsplan wird fortgeschrieben

Der Kreistag beauftragte die Verwaltung im Juli 2025 mit der Fortschreibung des Nahverkehrsplans (NVP). In der Folge war noch eine Einteilung der Buslinien in Hauptachsen, Nebenachsen und Erschließungslinien vorzunehmen. Mit dieser Einteilung wird die Bedienfrequenz und -qualität vorgegeben. Maßstab hierfür sind die Nutzerzahlen, die von der Verwaltung in Zählungen ermittelt worden sind.

Auf Hauptachsen soll künftig nur noch Linienverkehr stattfinden, während bei Nebenachsen in den Randzeiten entweder Rufbusse oder On-Demand-Verkehre zum Einsatz kommen. On-Demand-Verkehre sind ein flexibles Nahverkehrsangebot, welches auf keinem Fahrplan basiert. Der Rufbus wiederum hat einen Fahrplan zur Grundlage. Erschließungslinien sollen außerhalb des Schülerverkehrs über On-Demand-Angebote abgedeckt werden. Für die Einteilung entwickelte die Verwaltung zwei Varianten, die dem Kreistag zur Entscheidung vorgelegt werden.

Die künftige Ausgestaltung der On-Demand-Verkehre soll aus zwei Optionen bestehen. Zum einen das Modell „bestellter Verkehr“ und zum anderen das Modell „ÖPNV-Taxi“ unter Einbeziehung der örtlichen Taxi-Unternehmen. Die Verwaltung schlägt vor, die Entscheidung für eines der beiden Modelle jeweils im Zusammenhang mit der Neuvergabe in jedem Verkehrsbereich abhängig zu machen. Für die als nächstes anstehende Vergabe auf der Südbaar soll das Modell ÖPNV-Taxi angestrebt werden.

Der Nahverkehrsplan hat in seiner Fortschreibung folgendes aufgenommen:

Die Bestandsanalyse 2017 wurde aktualisiert. Dabei wurden aktuelle sozioökonomische Daten, die Bevölkerungs- und Pendlerentwicklung, Mobilitätsstudien, ein ÖPNV-Monitoring, Tarifreformen (zum Beispiel Deutschlandticket), technische Entwicklungen (Fahrgastinformation, Mobilitätsstationen) und rechtliche Vorgaben berücksichtigt. Zudem wurden Vorgaben für die Linienbündelung, Bedienstandards und die Qualität (Hauptachsen, Nebenachsen, Erschließungslinien) aufgenommen und die Rahmenbedingungen für die Werbung auf Bussen und Vertragslaufzeiten (zehn Jahre) aufgenommen.

Die Verwaltung schlägt dem Kreistag vor, das Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nach § 12 ÖPNVG durchzuführen. Dabei werden die Gemeinden, Verkehrsunternehmen, Behörden, Behindertenbeauftragten und Nachbarkreise beteiligt.

Erwachsenenbetreuung

Der Schwarzwald-Baar-Kreis hat als Betreuungsbehörde nach dem Betreuungsgesetz bei der rechtlichen Betreuung von volljährigen Menschen mitzuwirken. Zielgruppe des Betreuungsrechts sind Erwachsene, die aufgrund einer psychischen Krankheit, eines Unfalls oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu besorgen und denen durch andere vorgelagerte Hilfestellungen nicht ausreichend geholfen werden kann. Viele davon sind ältere Menschen. Im Schwarzwald-Baar-Kreis gibt es insgesamt rund 3.000 Betreuungen. Die Situation bei den Berufsbetreuern ist derzeit prekär. Im Schwarzwald-Baar-Kreis stehen nicht mehr ausreichend berufliche Betreuer zur Verfügung. Gesetzlich muss die Betreuungsbehörde als Ausfallbürge für wegbrechende Strukturen eintreten und sogenannte Amtsbetreuungen übernehmen. Die Betreuungsgerichte haben angekündigt, dass dies ab März 2026 der Fall sein wird.

Aufgrund der Notwendigkeit einer strategischen Entscheidung zur zukünftigen Ausgestaltung der Amtsbetreuungen wurde die Firma IMAKA beauftragt, ein Konzept für die künftige Aufgabenerledigung in der Betreuungsbehörde zu entwickeln. Gleichzeitig sollte sie im Rahmen ihres Auftrages zur Überprüfung der Prozesse eine effiziente Aufgabenerledigung für die Betreuungsbehörde aufzeigen.

Die Beratungsfirma hat die Empfehlungen ausgesprochen, kurz- bis mittelfristig ein Team „Amtsbetreuung“ in der Betreuungsbehörde einzurichten, um gesetzliche Betreuungen eigenständig übernehmen zu können, bevor der erste Fall „zwangsweise“ an den Landkreis zurückfällt. Zudem wurde empfohlen langfristig zu prüfen, ob ein kommunaler Betreuungsverein eventuell mit interkommunalen Kooperationen gegründet werden kann.

Flughafen Zürich – Ergänztes Gesuch Betriebsreglement

Die Flugverkehrsbelastungen, die vom Flughafen Zürich ausgehen, beschäftigen den Schwarzwald-Baar-Kreis und seine Einwohnerinnen und Einwohner seit mehreren Jahrzehnten. Im Zentrum steht die Frage, welchen Anteil insbesondere die südbadische Region an den Belastungen, zu tragen hat, die durch den Flughafen Zürich verursacht werden. Mit etwa 32,6 Millionen Passagieren, 270.116 Flugbewegungen und 440.903 Tonnen Fracht im Jahr 2025 ist der Flughafen Zürich der größte Flughafen der Schweiz und ein internationales Luftfahrt-Drehkreuz. Er liegt nur rund 15 Kilometer von der süddeutschen Grenze entfernt. Der Schwarzwald-Baar-Kreis sowie die Landkreise Lörrach, Konstanz und Waldshut sind unmittelbar durch den Lärm und die Umweltbelastungen betroffen, die durch An- und Abflüge verursacht werden.

In dem jetzigen Verfahren geht es um einen Antrag der Flughafen Zürich AG zur Einführung des sogenannten Betriebsreglements 2014/2017. Dabei geht es vor allem um Änderungen der Flugrouten. Das damit beantragte Ostkonzept würde bedeuten, dass die „Reihung“ der Flugzeuge künftig über Südbaden an der deutsch-schweizerischen Grenze erfolgt, bevor diese über den Kanton Schaffhausen in den Endanflug geführt werden. Aus dem Osten und Süden einfliegende Flugzeuge würden zunächst über den Landkreis Konstanz entlang der Staatsgrenze nach Norden zu einem Anflugpunkt über dem Schwarzwald-Baar-Kreis geführt. Aus Westen kommende Flugzeuge würden über das Rheintal, unter anderem über Hohentengen a.H., demselben Anflugpunkt über dem Schwarzwald-Baar-Kreis zugeleitet. Dies würde letztlich die dauerhafte Verfestigung der Nordausrichtung zulasten Deutschlands bedeuten. Eine Mehrbelastung der Bevölkerung in den südbadischen Landkreisen Konstanz, Schwarzwald-Baar-Kreis, Lörrach und Waldshut wäre die unausweichliche Folge. Eine solche Änderung der Flugrouten ist nicht akzeptabel, so die Kreisverwaltung in der Beschlussvorlage zur Kreistagssitzung.

Weitere Infos sowie die Unterlagen zur Sitzung gibt es unter: https://session.lrasbk.de/bi/info.asp