Heimaufsichtsbehörde wird zur Beratungs- und Prüfbehörde
Die Heimaufsichtsbehörde des Schwarzwald-Baar-Kreises trägt ab sofort die Bezeichnung „Beratungs- und Prüfbehörde“. Der neue Name beruht auf dem zum 28. Februar in Kraft getretenen Gesetz für Teilhabe- und Pflegequalität (TPGQ). Die Beratungs- und Prüfbehörde ist auch weiterhin zuständig für die Überprüfung und Beratung der stationären Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie der Einrichtungen der Eingliederungshilfe für volljährige Menschen mit Behinderungen im Schwarzwald-Baar-Kreis. Ambulant betreute Wohngemeinschaften fallen nach dem TPQG – ausgenommen von einer Anzeigepflicht für die Inbetriebnahme – nicht mehr in den Zuständigkeitsbereich der Beratungs- und Prüfbehörde. Beschwerden im Zusammenhang mit ambulant betreuten Wohngemeinschaften sind daher künftig direkt an das Sozialministerium in Stuttgart zu richten. Weitere Infos zum Tätigkeitsfeld der Beratungs- und Prüfbehörde gibt es unter: www.Lrasbk.de/Heimaufsicht