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11.03.2026

Ausschuss für Verwaltung, Wirtschaft und Gesundheit am Montag, 16. März - Thema: Nahverkehrsplan

Der Ausschuss für Verwaltung, Wirtschaft und Gesundheit des Schwarzwald-Baar-Kreises tagt am Montag, 16. März, um 15 Uhr im Großen Sitzungssaal des Landratsamtes in VS-Villingen. Auf der Tagesordnung steht unter anderem die Fortschreibung des Nahverkehrsplans.

Nahverkehrsplan wird fortgeschrieben
Der Kreistag beauftragte die Verwaltung im Juli 2025 mit der Fortschreibung des Nahverkehrsplans (NVP). Der Beratende Ausschuss ÖPNV und Mobilität (Sitzungen April/ Mai 2025) und der Ausschuss für Verwaltung, Wirtschaft und Gesundheit (Juli 2025) lieferten Grundlagen für den Entwurf.

In der Folge war noch eine Einteilung der Buslinien in Hauptachsen, Nebenachsen und Erschließungslinien vorzunehmen. Mit dieser Einteilung wird die Bedienfrequenz und -qualität vorgegeben. Maßstab hierfür sind die Nutzerzahlen, die von der Verwaltung in Zählungen ermittelt worden sind.

Auf Hauptachsen soll künftig nur noch Linienverkehr stattfinden, während bei Nebenachsen in den Randzeiten entweder Rufbusse oder On-Demand-Verkehre zum Einsatz kommen. Erschließungslinien sollen außerhalb des Schülerverkehrs über On-Demand-Angebote abgedeckt werden. Für die Einteilung entwickelte die Verwaltung zwei Varianten, die dem Kreistag zur Entscheidung vorgelegt werden.

Die künftige Ausgestaltung der On-Demand-Verkehre soll aus zwei Optionen bestehen. Zum einen das Modell „bestellter Verkehr“ und zum anderen das Modell „ÖPNV-Taxi“ unter Einbeziehung der örtlichen Taxi-Unternehmen. Die Verwaltung schlägt vor, die Entscheidung für eines der beiden Modelle jeweils im Zusammenhang mit der Neuvergabe in jedem Verkehrsbereich abhängig zu machen. Für die als nächstes anstehende Vergabe auf der Südbaar soll das Modell ÖPNV-Taxi angestrebt werden.

Der Nahverkehrsplan hat in seiner Fortschreibung folgendes aufgenommen:
Die Bestandsanalyse 2017 wurde aktualisiert. Dabei wurden aktuelle sozioökonomische Daten, die Bevölkerungs- und Pendlerentwicklung, Mobilitätsstudien, ein ÖPNV-Monitoring, Tarifreformen (zum Beispiel Deutschlandticket), technische Entwicklungen (Fahrgastinformation, Mobilitätsstationen) und rechtliche Vorgaben berücksichtigt. Zudem wurden Vorgaben für die Linienbündelung, Bedienstandards und die Qualität (Hauptachsen, Nebenachsen, Erschließungslinien) aufgenommen und die Rahmenbedingungen für die Werbung auf Bussen und Vertragslaufzeiten (zehn Jahre) aufgenommen.

Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss vor, das Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nach § 12 ÖPNVG durchzuführen. Dabei werden die Gemeinden, Verkehrsunternehmen, Behörden, Behindertenbeauftragten und Nachbarkreise beteiligt.


Weitere Infos sowie die Unterlagen zur Sitzung gibt es unter: https://session.lrasbk.de/bi/info.asp