Landratsamt verschickt Abfallgebührenbescheide
nach Furtwangen, Vöhrenbach, Gütenbach, Königsfeld, Mönchweiler, Schonach, Schönwald, St. Georgen, Triberg und Unterkirnach
In den nächsten Tagen werden die Abfallgebührenbescheide 2026 an die privaten Haushalte der oben genannten Orte mit den jeweils zugehörigen Teilortgemeinden verschickt.
Darin werden die Haushaltsgebühren aufgelistet und bei Haushalten mit eigenen Abfallbehältern auch die Gebühren für die Restmüll- und Biomülltonne. Die beigefügten neuen Gebührenmarken für 2026müssen gut sichtbar auf den betreffenden Behälterdeckel geklebt werden. Dabei müssen die alten Marken entfernt werden.
Anhand des Gebührenbescheids können die Haushalte auch ihre beim Landratsamt gespeicherten Daten überprüfen. Falls sich diese Daten seit Dezember 2025verändert haben, erhalten die betroffenen Haushalte in Kürze automatisch einen aktuellen Änderungsbescheid. In diesem Falle sind nur die Gebühren laut Änderungsbescheid zu bezahlen.
Bei Fragen zum Bescheid steht das Amt für Abfallwirtschaft unter der Servicenummer 07721/ 913–7555 zur Verfügung. Anfragen können auch schriftlich, per Fax 07721/913–8916 oder per E-Mail an abfall@Lrasbk.de erfolgen. Gewünschte Behälteränderungen können zudem über die Online-Funktionen des Amts für Abfallwirtschaft auf www.Lrasbk.de/online.services bestellt werden. Sollte es am Service-Telefon in den ersten Tagen nach dem Versand der Gebührenbescheide zu Engpässen kommen, empfiehlt es sich, ein paar Tage abzuwarten. Die Bürger können sich innerhalb eines Monats jederzeit schriftlich, während der Sprechzeiten auch telefonisch mit dem Amt für Abfallwirtschaft in Verbindung setzen – es entstehen dadurch keine Nachteile.