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18.12.2025

Umtauschfrist für bestimmte Kartenführerscheine rückt näher

Im Schwarzwald-Baar-Kreis weist die Führerscheinstelle erneut auf die bevorstehende Umtauschfrist für bestimmte Kartenführerscheine hin. Alle Kartenführerscheine, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 31. Januar 2001 ausgestellt wurden, müssen bis spätestens 19. Januar 2026 umgetauscht werden. Das Ausstellungsdatum ist auf der Vorderseite des Führerscheins unter Punkt 4a vermerkt. Von der Frist ausgenommen sind Personen, die vor dem 31. Dezember 1952 geboren wurden; für sie endet die Umtauschfrist erst am 19. Januar 2033. Der Umtausch kann bei den Bürgermeisterämtern, per Post oder nach vorheriger Terminvereinbarung direkt bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes beantragt werden. Für den Antrag sind unter anderem ein biometrisches Passbild, Kopien des Führerscheins und des Ausweises sowie der ausgefüllte Antrag erforderlich. Aufgrund des weiterhin hohen Antragsaufkommens empfiehlt die Führerscheinstelle, den Umtausch frühzeitig zu beantragen und nicht bis kurz vor Fristende zu warten.

Weitere Infos unter:
www.Lrasbk.de/Antrag-Ersatzführerschein