Heimaufsicht als Ansprechpartner
Im Schwarzwald-Baar-Kreis gibt es derzeit 31 Alten- und Pflegeeinrichtungen, hinzu kommen vier Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und 15 ambulant betreute Wohngemeinschaften im Landkreis. Damit die gesetzlichen Vorgaben und Qualitätsstandards eingehalten werden, gibt es regelmäßige Überprüfungen. Diese führt die Heimaufsicht des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis durch.
„Als Heimaufsicht stehen wir zudem als Ansprechpartner bereit, wenn es Probleme oder Beschwerden gibt“, betont Veronika Hilser, Stellvertretende Leiterin des Rechtsamts und zuständig für die Heimaufsicht im Schwarzwald-Baar-Kreis. Nicht nur die Einrichtungen selbst, sondern vor allem auch Bewohner, Angehörige und Mitarbeiter können sich vertrauensvoll an die Heimaufsichtsbehörde wenden. „Wir nehmen alle Anliegen ernst. Sie können grundsätzlich dazu beitragen, die Qualität der Pflege und Betreuung der Bewohner zu verbessern“, so Veronika Hilser.
Ziel der Heimaufsicht sei es, mit allen Beteiligten konstruktiv zusammenzuarbeiten, um Lösungen zu finden, die sowohl den Bewohnerinnen und Bewohnern als auch den Einrichtungen zugutekommen. „Deshalb ist die Heimaufsicht nicht nur Kontrollinstanz, sondern vor allem auch beratende Stelle für die Einrichtungen“, betont Veronika Hilser.
Bei Beschwerden über die Pflegequalität, die Betreuungssituation vor Ort oder andere Anliegen kann sich – sollte eine direkte Klärung mit der Einrichtung nicht möglich oder gewünscht sein - nun auch über das neue digitale Beschwerdeformular an die Heimaufsichtsbehörde gewendet werden.
Das Formular ist zu erreichen unter: