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21.11.2025

Ausschuss für Bildung und Soziales tagt am Montag, 24. November

Am Montag, 24. November tagt der Ausschuss für Bildung und Soziales des Schwarzwald-Baar-Kreises um 15 Uhr im Großen Sitzungssaal des Landratsamtes in VS-Villingen. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem der Haushaltsplan 2026, der Raumbedarf des Internats und der Landesberufsschule für das Hotel- und Gaststättengewerbe, der Energiebericht 2024 und Kreisgenerationenrat.

Haushaltsplan 2026
Am 10. November 2025 nahm der Kreistag den Entwurf des Haushalts zur Kenntnis und überwies ihn zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse. Der Ausschuss für Bildung und Soziales berät über die Teilhaushalte 0 - Oberste Kreisorgane, 1 – Allgemeine Verwaltung und Finanzen und 3 – Soziales.

Mehr Platz für Internat und Landesberufsschule
Architekt Thomas Melder stellte dem Gremium im September die Möglichkeiten zur Erweiterung für die Schule und das Internat vor. Eine zeitgemäße Ausstattung und Attraktivität des Internats ist für die Landesberufsschule und für die weiteren kreisübergreifenden Schularten bedeutend. Standard bei einer Unterbringung im Internat von Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist eine Zwei-Bett-Zimmerbelegung mit Nasszellen. Derzeit kann dies nur in wenigen Zimmern angeboten werden. Vorgesehen ist ein Neubau des Internats mit 48 Zimmern (Kostenschätzung: 7,94 Millionen Euro) und ein Neubau des Schulhauses mit neun Klassenzimmern (Kostenschätzung: 6,319 Millionen Euro). Nun sollen die Objekt- und Fachplanungsleistungen ausgeschrieben werden.

Energiebericht 2024
Roland Engel von der isuf GmbH stellt in der Sitzung den Energiebericht 2024 vor. Darin wird dokumentiert, wie sich der Energie- und Wasserverbrauch in 20 Liegenschaften des Landkreises entwickelte.

Kreisseniorenrat soll Kreisgenerationenrat werden
Der Kreisseniorenrat möchte sich zum Kreisgenerationenrat weiterentwickeln. Dabei soll der Verein institutionelles Dach für Netzwerke der bürgerschaftlichen Nachbarschaftshilfen, der ambulant betreuten Wohngemeinschaften, der Mehrgenerationenhäuser und „dritte Orte“, also niedrigschwellige Treff- und Begegnungsräume sowie der Familienförderung sein. Vorgesehen ist, dass der Kreisseniorenrat die Satzungsänderung im Frühjahr 2026 beschließt. Voraussetzung ist, dass die Kreisförderung in Höhe von jährlich 2.600 Euro auch danach bestehen bleibt.


Weitere Infos sowie die Unterlagen zur Sitzung gibt es unter: https://session.lrasbk.de/bi/info.asp