Führerschein beantragen
Allgemeine Informationen
Allgemeine Informationen
Sie möchten ein Fahrzeug fahren? Dafür brauchen Sie einen Führerschein.
Die Fahrzeuge sind in verschiedene Fahrzeugklassen eingeteilt.
Mit dem Führerschein weisen Sie nach, welche Fahrzeugklassen Sie fahren dürfen. Den ersten Führerschein erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert zwei Jahre. Sie verlängert sich um weitere zwei Jahre, wenn Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen.
Für die Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T erhalten Sie eine unbefristete Fahrerlaubnis.
Fahrerlaubnisse für die Klassen C1, C1E, C, CE, D, D1, DE und D1E sind auf fünf Jahre befristet. Bis zum 27. Dezember 2016 erteilte Fahrerlaubnisse der Klassen C1 und C1E gelten bis zur Altersgrenze von 50 Jahren. Sie können diese Klassen jeweils um fünf Jahre verlängern lassen. Die Klassen D, D1, DE und D1E können Sie über die Altersgrenze von 50 Jahren hinaus jedoch nur verlängern lassen, wenn Sie nachweisen, dass Sie die „besonderen Anforderungen“ (z. B. Konzentrationsfähigkeit, Orientierungsleistung oder Belastbarkeit) erfüllen.
Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft nur die Plastikkarte. Sie muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
Hinweis: Informationen zu den Führerscheinklassen bieten das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und der Fahrlehrerverband
Aufgrund von hohem Antragsaufkommen und Personalengpässen dauert die aktuelle Antragsbearbeitung leider deutlich länger als gewohnt. Dafür bitten wir um Verständnis. Damit die Bearbeitungsdauer nicht unnötig verzögert wird, dürfen wir Sie im eigenen Interesse auf die Vollständigkeit der Antragsunterlagen hinweisen. Wir sind bestrebt die Anträge schnellstmöglich abzuarbeiten. Eine Übersicht der erforderlichen Unterlagen finden Sie u.a. hier.