Führerschein - bei Namensänderung umtauschen
Verfahrensablauf
Verfahrensablauf
Sie müssen die Namensänderung schriftlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort oder steht Ihnen, je nach Angebot, auch zum Download zur Verfügung.
Sie erhalten einen neuen Kartenführerschein ("EU-Führerschein").
Den Führerschein kann auch eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht von Ihnen abholen.
Bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen kann Ihnen die zuständige Stelle den Kartenführerschein auf Wunsch per Post zusenden. Ansonsten werden Sie benachrichtigt, dass Sie Ihren Führerschein bei der Führerscheinstelle abholen können.
Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch. Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Behörde.
Erforderliche Unterlagen
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- alter Führerschein
- ein biometrisches Passfoto
- bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich
beglaubigte Abschrift der Eheurkunde - bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich
Namensänderungsurkunde vom Standesamt beziehungsweise Reisepass oder Personalausweis, in dem der neue Name vermerkt ist