Verkauf eines Fahrzeugs melden
Allgemeine Informationen
Wenn Sie Ihr zugelassenes Fahrzeug verkaufen, müssen Sie die Zulassungsbehörde schnellst möglich darüber informieren.
Sie sind auch nach dem Verkauf noch bei der Zulassungsbehörde als Halterin oder Halter eingetragen. Dies gilt so lange, bis Ihr Fahrzeug abgemeldet oder auf eine andere Person umgeschrieben wurde. Erst dann enden auch Ihre Pflichten als Halterin oder Halter.
Erforderliche Unterlagen
Diese Unterlagen müssen Sie bei der Zulassungsstelle abgeben:
- Kaufvertrag oder die Mitteilung über die Veräußerung
Diese Unterlagen müssen Sie der Käuferin oder dem Käufer übergeben:
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- gegebenenfalls amtliche Kennzeichen, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
- gegebenenfalls letzter Prüfbericht über die Hauptuntersuchung (HU)
- eine Ausfertigung des Kaufvertrages
Rechtsgrundlage
§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Mitteilungspflichten bei Änderungen)