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Kennzeichenschilder oder Plakette bei Unleserlichkeit oder Beschädigung ersetzen

Allgemeine Informationen

Sie benötigen Ersatz, wenn
  • Ihr Kennzeichenschild beschädigt oder unleserlich geworden ist oder
  • eine Plakette (Stempelplakette oder Prüfplakette) sich vom Kennzeichen gelöst hat oder so beschädigt ist, dass der Sicherheitscode lesbar wird.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Gültige Hauptuntersuchung
  • Bisheriges oder bisherige Kennzeichenschilder

Rechtsgrundlage

  • § 10 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Ausstellung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen)
  • § 29 Straßenverkehrs-Zulassungsverordnung (StVZO) (Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger)
  • § 47 a Straßenverkehrs-Zulassungsverordnung (StVZO) (Abgasuntersuchung (AU))