Kennzeichen - Diebstahl oder Verlust melden
Allgemeine Informationen
Ihnen wurden eines oder beide Kennzeichen Ihres Fahrzeuges gestohlen? Sie haben ein oder beide Kennzeichen verloren?
Dann müssen Sie den Diebstahl oder Verlust von Autokennzeichen melden und ein neues Kennzeichen beantragen.
Das alte Kennzeichen wird daraufhin gesperrt.
So kann man Sie nicht dafür verantwortlich machen, wenn eine andere Person mit Ihren alten Kennzeichenschildern Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begeht.
Achtung: Ohne Kennzeichenschilder dürfen Sie mit Ihrem Fahrzeug nicht am öffentlichen Verkehr teilnehmen.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder eine aktuelle Meldebescheinigung)
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- wenn nur ein Kennzeichen gestohlen wurde: das zweite Kennzeichen
- gültige Hauptuntersuchung
Rechtsgrundlage
§ 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG) (Verlust von Dokumenten und Kennzeichen)