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Grünes Kennzeichen beantragen

Allgemeine Informationen

Grüne Kennzeichen sind Kennzeichen mit grüner Beschriftung auf weißem Untergrund. Sie sind für bestimmte, von der Kraftfahrzeugsteuer befreite Fahrzeuge vorgesehen.
Das sind zum Beispiel:

  • Fahrzeuge gemeinnütziger Organisationen
  • land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge
  • bestimmte Anhänger

Voraussetzungen

Die Anspruchsvoraussetzungen für die Steuerbefreiung liegen vor. Der Antrag ist zusätzlich zur Zulassung beim zuständigen Hauptzollamt zu stellen. Ein grünes Kennzeichen kann vorläufig zugeteilt werden. Wird die Steuerbefreiung abgelehnt, sind die Fahrzeugpapiere zu ändern und die Kennzeichen von grün auf schwarz umzutauschen.

Rechtsgrundlage

§ 9 Absatz 2 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Besondere Kennzeichen)