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Ersatzschein/Ersatzbrief nach Verlust oder Diebstahl beantragen

Allgemeine Informationen

Bei Unleserlichkeit, Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsdokumente benötigen Sie Ersatz.

Hinweis: Sie haben das verloren geglaubte Zulassungsdokument nach Ausstellung des Ersatzdokumentes wieder gefunden?
Dann müssen Sie das alte Dokument so schnell wie möglich bei der Zulassungsbehörde abgeben.

Erforderliche Unterlagen

Ersatzschein:

  • Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder eine aktuelle Meldebescheinigung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II im Original (bei Finanzierung benötigen wir eine Bestätigung der Bank das wir einen neuen Ersatzschein ausstellen dürfen)
  • Gültige Hauptuntersuchung

Ersatzbrief:

  • Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (kann nur von dem Fahrzeughalter persönlich vor Ort abgegeben werden)
  • Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder eine aktuelle Meldebescheinigung)

Rechtsgrundlage

§ 11 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Zulassungsbescheinigung Teil I)
§ 12 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Zulassungsbescheinigung Teil II)
§ 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG) (Verlust von Dokumenten und Kennzeichen)
§ 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger)