Ersatzschein/Ersatzbrief nach Verlust oder Diebstahl beantragen
Allgemeine Informationen
Bei Unleserlichkeit, Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsdokumente benötigen Sie Ersatz.
Hinweis: Sie haben das verloren geglaubte Zulassungsdokument nach Ausstellung des Ersatzdokumentes wieder gefunden?
Dann müssen Sie das alte Dokument so schnell wie möglich bei der Zulassungsbehörde abgeben.
Erforderliche Unterlagen
Ersatzschein:
- Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder eine aktuelle Meldebescheinigung)
- Zulassungsbescheinigung Teil II im Original (bei Finanzierung benötigen wir eine Bestätigung der Bank das wir einen neuen Ersatzschein ausstellen dürfen)
- Gültige Hauptuntersuchung
Ersatzbrief:
- Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (kann nur von dem Fahrzeughalter persönlich vor Ort abgegeben werden)
- Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder eine aktuelle Meldebescheinigung)
Rechtsgrundlage
§ 11 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Zulassungsbescheinigung Teil I)
§ 12 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Zulassungsbescheinigung Teil II)
§ 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG) (Verlust von Dokumenten und Kennzeichen)
§ 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger)