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Änderung von Halterdaten, wegen Umzug oder Namensänderung innerhalb des Landkreises

Allgemeine Informationen

Änderungen Ihres Namens müssen Sie in Ihren Fahrzeugpapieren vermerken lassen. Die Änderung Ihrer Adresse innerhalb des Landkreises Schwarzwald-Baar-Kreises müssen Sie in Ihrem Fahrzeugschein vermerken lassen.

Erforderliche Unterlagen

Adressänderung:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder eine aktuelle Meldebescheinigung)

Namensänderung:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder eine aktuelle Meldebescheinigung)

Rechtsgrundlage

  • § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Mitteilungspflichten bei Änderungen)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)