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Änderung von Halterdaten, wegen Umzug oder Namensänderung innerhalb des Landkreises
Allgemeine Informationen
Änderungen Ihres Namens müssen Sie in Ihren Fahrzeugpapieren vermerken lassen. Die Änderung Ihrer Adresse innerhalb des Landkreises Schwarzwald-Baar-Kreises müssen Sie in Ihrem Fahrzeugschein vermerken lassen.
Erforderliche Unterlagen
Adressänderung:
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder eine aktuelle Meldebescheinigung)
Namensänderung:
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder eine aktuelle Meldebescheinigung)
Rechtsgrundlage
- § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Mitteilungspflichten bei Änderungen)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)