Seiteninhalt

Kurzmenü

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Abmeldung eines Fahrzeugs

Allgemeine Informationen

Nach der Abmeldung Ihres Fahrzeugs entfallen sowohl die Steuer- als auch die Versicherungspflicht. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie das Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr nutzen oder auf öffentlichen Flächen parken.

Haben Sie das Fahrzeug persönlich bei der Kfz-Zulassungsstelle oder in einem Bürgerbüro außer Betrieb gesetzt, dürfen Sie mit den entstempelten Kennzeichen noch zurückfahren – allerdings nur unter folgenden Bedingungen:
• Die Fahrt erfolgt am selben Tag der Abmeldung bis spätestens 24 Uhr.
• Die Fahrt findet ausschließlich innerhalb Deutschlands statt.
• Sie nutzen den direkten Weg ohne Umwege.

Voraussetzungen dafür sind:
• Das Fahrzeug ist weiterhin verkehrssicher und vorschriftsmäßig.
• Zum Zeitpunkt der Abmeldung besteht noch Versicherungsschutz.
• Die Kennzeichen werden nicht bereits für ein anderes Fahrzeug verwendet.

Wichtig: Die Kennzeichen müssen korrekt am Fahrzeug montiert sein. Es reicht nicht aus, sie hinter die Windschutzscheibe oder Heckscheibe zu legen.
Hinweis: Eine Online-Abmeldung ist ebenfalls möglich, sofern das Fahrzeug seit dem 01.01.2015 neu oder erneut zugelassen wurde.

Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Kennzeichenschilder

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage

  • § 16 Absatz 1 Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
  • § 17 Verwertungsnachweis