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Wohngeld beantragen
Zuständige Stelle
Zuständige Stellen im Sinne des Wohngeldgesetzes sind die Stadt- und Landkreise und die Großen Kreisstädte. Die Großen Kreisstädte können die Durchführung der ihnen nach dem Wohngeldgesetz obliegenden Aufgaben durch Vereinbarung den Landkreisen übertragen. Im Schwarzwald-Baar-Kreis gibt es 3 Wohngeldbehörden
- Die Stadt Villingen-Schwenningen für das Stadtgebiet Villingen-Schenningen
- Die Stadt Donaueschingen für das Stadtgebiet Donaueschingen
- Das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis für das Kreisgebiet