unser thema: Soziales & Teilhabe
"Die Unterstützung der Menschen unseres Landkreises insbesondere auch in schwierigen Lebenssituationen ist unsere zentrale und wichtige Aufgabe", Silke Zube, Leiterin Jugendamt.
Hilfe zum Lebensunterhalt
Hilfe zum Lebensunterhalt können in erster Linie Menschen erhalten, die ihren Lebensunterhalt und die Miete nicht aus dem Einkommen oder dem Vermögen finanzieren können.
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Zuständig:
Grundsicherung im Alter
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können Menschen erhalten, wenn sie ihren Lebensunterhalt und die Miete nicht aus dem Einkommen oder dem Vermögen finanzieren können.
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Zuständig:
Pflegestützpunkt
Die Pflegestützpunkte Schwarzwald-Baar-Kreis sind kostenlose und neutrale Beratungsstellen des Landratsamtes rund um die Pflege und Versorgung.
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Zuständig:
Besser Wohnen im Alter
Im Jahr 2011 wurde im Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis die Beratungsstelle „Alter & Technik“ eingerichtet. Für eine individuelle Beratung werden auch Hausbesuche, eine Ausleihmöglichkeit von Hilfsmitteln und Informationen zur Bezugsquelle, Finanzierungsmöglichkeiten und Handwerker angeboten. Diese Angebote sind unentgeltlich, neutral und umfassend.
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Zuständig:
Eingliederungshilfe
Ziel der Eingliederungshilfe ist es, dass Menschen mit Handicap am Leben in der Gemeinschaft teilhaben können.
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Zuständig:
Schwerbehindertenrecht
Das Versorgungsamt stellt unter anderem eine Behinderung oder Schwerbehinderung, den Grad der Behinderung (GdB) fest und stellt Merkzeichen fest und Schwerbehindertenausweise aus.
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Zuständig:
Schuldnerberatung
Die unterstützende Beratungseistung wird erbracht für überschuldete Personen, die Sozial- oder Transferleistungen beziehen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld I und II, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung, Wohngeld oder Kinderzuschlag.
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Bildungs- und Teilhabepaket
Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern einkommensarmer Familien die Möglichkeit zu geben, Lern- und Freizeitangebote in Anspruch zu nehmen, und ihnen somit bessere Bildungs- und Entwicklungschancen zu eröffnen.
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Zuständig:
Impuls
Die Aufgabe von impuls - Wir machen Jugendliche stark besteht darin, benachteiligte junge Menschen aufgrund ihrer persönlichen Lebenslage zu beraten und zu unterstützen.
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Elternbildung / STÄRKE
Das Landesprogramm STÄRKE möchte mit seinen Angeboten die Erziehungskompetenz der Eltern stärken und sie in ihrer Situation unterstützen, sowie die Entwicklungsmöglichkeiten der Kinder verbessern.
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Zuständig:
Kindertagespflege
Die Kindertagespflege ist ein eigenständiges Angebot der Kinderbetreuung für Kinder im Alter von 0-14 Jahren und gesetzlich der institutionellen Kinderbetreuung (Kindergarten, Kindertagesstätte) gleichgestellt. Kindertagespflege ist: familiär, flexibel, fördernd, individuell und verlässlich.