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unser thema: Sicherheit & Ordnung

Kreisbrandmeister Florian Vetter mit dem Leiter des Ordnungsamtes, Arnold Schuhmacher
Kreisbrandmeister Florian Vetter mit dem Leiter des Ordnungsamtes, Arnold Schuhmacher

"Unser Ziel ist es, einen Beitrag für Ihre Sicherheit im Schwarzwald-Baar-Kreis zu leisten. Dabei ist es oftmals notwendig, schnell und umsichtig zu entscheiden und zu handeln", Arnold Schuhmacher, Leiter Ordnungsamt.

Erlaubnisse und verkehrsrechtliche Anordnungen bei Veranstaltungen

Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis.

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Zuständig:

Straßenverkehrsamt

Verkehrssicherheit bei Baustellen

Bei Arbeiten im Straßenraum kann die Straßenverkehrsbehörde die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenabschnitte aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten.

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Zuständig:

Straßenverkehrsamt

Zivil- und Katastrophenschutz

Das Landratsamt als Untere Katastrophenschutzbehörde hat die Aufgabe, die Bekämpfung von Katastrophen vorzubereiten, Katastrophen zu bekämpfen und bei der vorläufigen Beseitigung von Katastrophenschäden mitzuwirken.

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Zuständig:

Ordnungsamt


Kreispolizeibehörde

Die Kreispolizeibehörde ist zuständig für sämtliche Aufgaben des Allgemeinen Polizeirecht: Polizeigesetz, Melderecht, oder das Versammlungsgesetz.

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Zuständig:

Ordnungsamt

Waffenbehörde

Die Waffenbehörde bearbeitet alle waffen- und sprengstoffrechtlichen Anträge und Angelegenheiten.

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Zuständig:

Ordnungsamt

Tierseuchenbekämpfung

Die Tierseuchenbekämpfung ist eine der wichtigsten Aufgaben des tierärztlichen Dienstes. In allen Rinder- und Schweinebeständen werden regelmäßig Blut- und Milchuntersuchungen vorgenommen.

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Zuständig:

Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

Tierseuchen bei Bienen, Fischen und Wild

Neben den üblichen Haustieren, gibt es auch bei Bienen, Fischen und Wildtieren einige anzeigepflichtige Tierseuchen, die staatlich bekämpft werden, um die Tierbestände zu schützen und eine Verbreitung zu verhindern.

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Zuständig:

Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

Arbeitsschutz

Ziel ist es, allen Erscheinungen der Arbeitswelt, die geeignet sind, das Grundrecht des Einzelnen auf körperliche Unversehrtheit und Leben zu beeinträchtigen, mit Maßnahmen des staatlichen Arbeitsschutzes aktiv zu begegnen.

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Zuständig:

Gewerbeaufsichtsamt