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Unabhängige Kinderschutzberatung (UKB)
Die insoweit erfahrenen Fachkräfte (IeF) nach § 4 Abs. 2 KKG i.V.m. § 8a Abs. 4 und § 8b Abs. 1 SGB VIII tragen nach der Neukonzeptionierung im Schwarzwald-Baar-Kreis die Bezeichnung Unabhängige Kinderschutzberatung (UKB).