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Gewerbeaufsichtsamt

Das Gewerbeaufsichtsamt im Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis berät und überwacht Betriebe im Landkreis in Fragen des technischen, sozialen und organisatorischen Arbeitsschutzes sowie im Bereich des betrieblichen Umweltschutzes.

Wir sind dabei Ansprechpartner für Unternehmen aus der Industrie, dem Gewerbe und aus dem Handwerk sowie für Arbeitnehmer, Betriebsvertretungen und den Bürgern des Landkreises.

Dabei steht uns ein umfangreiches Regelwerk zur Verfügung welches hilft, die Risiken und Gefährdungen für Mensch und Umwelt auf ein Minimum zu reduzieren.

Im Rahmen unserer Überwachungstätigkeit sind wir durch den Gesetzgeber ermächtigt, Betriebsgelände und auch Baustellen zum Zwecke einer Kontrolle jederzeit zu betreten und zu überprüfen.

Bei allen Fragen im Themenbereich des Mutterschutzes, dem Strahlenschutz sowie dem Heimarbeiterschutz liegt die Zuständigkeit innerhalb der Gewerbeaufsicht bei den Regierungspräsidien. Dies gilt ebenfalls für besonders umweltrelevante Anlagen, die entweder der IE-Richtlinie oder Störfallverordnung unterliegen. Für den Schwarzwald-Baar-Kreis ist das Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 5 – Umwelt zuständig.

Für die Aufgabenbereiche der Produkt- und Chemikaliensicherheit bei Verbraucherprodukten, das Inverkehrbringen von Investitionsgütern wie Maschinen und Anlagen und Chemieerzeugnissen ist das Regierungspräsidium Tübingen – Abteilung Marktüberwachung – landesweit zuständig.

Für Gewerbeanmeldungen, Ab- oder Ummeldungen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung.