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Der Biber im Schwarzwald-Baar-Kreis

Informationen zum Biber

Durch seinen Körperbau ist der Biber vor allem an das Leben im Wasser angepasst. © Thomas Kring
Durch seinen Körperbau ist der Biber vor allem an das Leben im Wasser angepasst. © Thomas Kring

Der Biber, das größte Nagetier Europas, hat sich in den letzten Jahren auch im Schwarzwald-Baar-Kreis etabliert.

Mit einer Gesamtlänge von bis zu 130 Zentimetern und einem Gewicht von bis zu 35 Kilogramm halten sich die Tiere gerne im Wasser auf, sind aber auch an Land agil.

Die in Familienverbänden mit bis zu zwei Jungengenerationen lebenden Vegetarier pflegen enge Sozialkontakte. Einzeln vorkommende Tiere sind meist Heranwachsende bei der Besiedelung neuer Reviere.

Jede Familie besetzt ein Revier, dessen Größe insbesondere von der Nahrungsverfügbarkeit abhängt.
Die Tiere sind dämmerungs- und nachtaktiv und halten keinen Winterschlaf. Entsprechend sind Biber das ganze Jahr über aktiv, die Fressgewohnheiten ändern sich im Jahresverlauf.

Während die Hauptnahrung in den Sommermonaten hauptsächlich aus zirka 1,5 Kilo Kräutern, Gräsern, Wurzeln und Sprossen von Wasserpflanzen etc. besteht, werden im Winter zirka 900 Gramm Rinde und Knospen von überwiegend Weichhölzern wie Weide und Pappel verzehrt. Vor dem Winter werden Nahrungsflöße aus Holz angelegt.

Etwa im April/Mai kommen die Nachkommen, in der Regel zwei bis drei Junge, zur Welt.

Gesetzlicher Schutz

Der Biber ist in der Flora-Fauna-Habitatrichtlinie der EU, Anhang II & IV gelistet und eine nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützte Art.

Nach § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes bestehen verschiedene Verbote, wie z. B. das Fangen, Verletzen oder Töten.

Des Weiteren gilt ein Störungsverbot u. a. in der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeit sowie das Verbot, Fortpflanzungsstätten oder Ruhestätten zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.

Daraus lassen sich genehmigungsfreie Maßnahmen ableiten, die wenn nötig, im Biber-Lebensraum durchgeführt werden können.
Genehmigungsfreie Maßnahmen stellen Maßnahmen des passiven Schutzes wie Gehölzschutz (z. B. Drahtschutz um Baumstämme) oder Maßnahmen zum Schutz von landwirtschaftlichen Kulturen (z. B. Elektrozaun um landwirtschaftliche Nutzpflanzen oder Kulturen), dar.

Ebenso genehmigungsfrei ist der Anstrich mit Verbiss-Schutzmittel.

Anzeichen von Biberaktivität

Verbiss-Spuren an Gehölzen © Thomas Kring
Verbiss-Spuren an Gehölzen © Thomas Kring

Ob es lokale Bibervorkommen gibt, zeigt sich spätestens bei im Gewässer verbauten Dämmen, an Verbiss-Spuren an den örtlichen Gehölzen sowie an überfluteten Flächen.

Maßnahmen gegen Verbiss/Präventiver Schutz

Eine weitere gut geeignete Methode zum Schutz von Gehölzen bietet das Anbringen von Drahthosen. © Thomas Kring
Eine weitere gut geeignete Methode zum Schutz von Gehölzen bietet das Anbringen von Drahthosen. © Thomas Kring

Zum Schutz von Gehölzen stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.
Es macht Sinn, Gehölze mit einem geeigneten Verbiss-Schutz zu versehen, sobald entsprechende Biber-Aktivitäten in der Umgebung festgestellt werden.

Verbiss-Schutzmittel
Bäume können zum Schutz im untersten Meter des Stammes mit Verbiss-Schutzfarbe (Schäl-Schutzmittel) gestrichen werden. Der enthaltende Quarzsand kann die Tiere von einem Verbiss abhalten.

Mechanischer Schutz
Eine weitere gut geeignete Methode zum Schutz von Gehölzen bietet das Anbringen von Drahthosen. Diese sollten mindestens ein Meter hoch sein und keine zu weiten Maschen aufweisen. Die Wurzelanläufe müssen ebenfalls geschützt sein. Eine Sicherung an Pfosten verhindert, dass die Drahtkörbe nach oben geschoben werden können.

Außerdem muss ein genügend großer Abstand zwischen Draht und Gehölz eingeplant werden.

Bei Sträuchern oder mehrstämmigen Gehölzen kann der Schutz im Sinne einer Einzäunung ausgeführt werden.
Für den Schutz durch Drahthosen eignet sich besonders die Verwendung von Estrichgittern. Durch die Größe und sowohl die Drahtstärke als auch die geringe Maschenweite haben sich diese in der Vergangenheit besonders bewährt.

Auch der Einsatz von Volierendraht und Knotengeflechtzäunen (Wildzäunen) ist geeignet. Hier sollte auf eine kleine Maschenweite bzw. den entsprechenden Einbau geachtet werden.

Sofern durch Verbiss geschädigte Bäume eine Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellen, sollten diese vorsorglich gefällt werden.

Bei landwirtschaftlichen Kulturen kann der temporäre Einsatz von Elektrozäunungen zum Einsatz kommen. Dabei werden zwei Litzen in zehn bzw. 20 Zentimeter Höhe gezogen. Flexibler Schäferzaun oder Elektro-Maschendrahtzaun sind nicht geeignet.

Förderung Präventionsmaterial

Das vorgestellte Präventionsmaterial muss derzeit noch privat beschafft werden.
Die Kosten für das notwendige Material sind förderfähig. Die hierfür eingesetzten Kosten können, nach Vorleistung, über das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis in voller Höhe zur Erstattung beim Regierungspräsidium Freiburg eingereicht werden.

Zur Beratung bezüglich Präventionsmaßnahmen und der entsprechenden Materialien und Ausführungen steht die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis jederzeit gerne zur Verfügung.

Dammbau in Gewässern

Dammbau in Gewässern © Thomas Kring
Dammbau in Gewässern © Thomas Kring

Durch das Anstauen von Gewässern durch Biberdämme bilden sich neue Ökosysteme, die für seltene und geschützte Tier- und Pflanzenarten wertvolle Lebensräume bieten. Zu Zeiten vermehrter Dürreperioden stellt der Wasserrückhalt in der Fläche einen weiteren wertvollen Aspekt dar.

Biberdämme werden zu unterschiedlichen Zwecken in Gewässern gebaut. Diese dienen dazu, einen notwendigen Wasserstand über dem Eingang des Wohnbaues herzustellen oder als Nahrungsdamm, um Nahrungsgründe unter Wasser zu stellen bzw. diese auf dem Wasserweg erreichen zu können.
Entsprechend unterschiedlich sind auch die Möglichkeiten zu Maßnahmen im Bereich von Biberdämmen.

Infolge überströmenden Wassers sind Biberdämme nicht immer konfliktfrei. Es können sich Überflutungen von z. B. angrenzenden Grünflächen oder landwirtschaftlichen Nutzflächen einstellen.

Je nach Klassifizierung der betroffenen Gewässer sind verschiedene Ansprechpartner zuständig. Auskunft über die Zuständigkeit kann bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung und dem Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis eingeholt werden.

Auch der Lebensraum der Tiere unterliegt einem Schutzstatus. Entsprechend muss die Maßnahme jeweils für den Einzelfall angepasst werden.

Die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis hilft bei Anfragen zu möglichen Maßnahmen gerne weiter.

Eingrabungen, Erdlöcher und unterhöhlte Böschungsbereiche

Im Bereich von Uferböschungen sowie angrenzender Grünfläche an Gewässern befinden sich des Öfteren Eingrabungen sowie Aus- und Einstiege der Biber © Thomas Kring
Im Bereich von Uferböschungen sowie angrenzender Grünfläche an Gewässern befinden sich des Öfteren Eingrabungen sowie Aus- und Einstiege der Biber © Thomas Kring
Im Bereich von Uferböschungen sowie angrenzender Grünfläche an Gewässern befinden sich des Öfteren Eingrabungen sowie Aus- und Einstiege der Biber. © Thomas Kring
Im Bereich von Uferböschungen sowie angrenzender Grünfläche an Gewässern befinden sich des Öfteren Eingrabungen sowie Aus- und Einstiege der Biber. © Thomas Kring

Bei Uferböschungen sowie angrenzender Grünfläche an Gewässern befinden sich des Öfteren Eingrabungen sowie Aus- und Einstiege der Biber.

Während die Ein- und Ausstiege, die sogenannten Biberrutschen, in der Regel unproblematisch sind, können eingebrochene Gänge durchaus auch ein Sicherheitsrisiko bzw. eine Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellen.

Einbrüche können je nach Fall, unter der Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Belange, zum Teil verschlossen werden.

Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen an die zuständigen Stellen Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung oder an die Untere Naturschutzbehörde.

Förderung von Maßnahmen zur Sicherung des Biber-Lebensraumes

Im Bereich des Biberlebensraumes gibt es Möglichkeiten, notwendig werdende Maßnahmen zu fördern. Dabei kann der Arbeitsaufwand über ein Antragsverfahren gefördert werden. Das notwendige Material ist, wie beim Präventionsmaterial beschrieben, ebenfalls zu 100% erstattungsfähig. Die Untere Naturschutzbehörde berät dazu gerne.