BERATUNGS- UND PRÜFBEHÖRDE (Heimaufsicht)
Volljährige Menschen mit Unterstützungsbedarf, die in Pflegeeinrichtungen oder Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben, haben ein natürliches Recht auf Selbstbestimmung und Teilhabe. Es ist Aufgabe der Beratungs- und Prüfbehörde (ehemals Heimaufsicht), die Interessen und Bedürfnisse der Bewohner von stationären Pflege- und Altenheimen und Einrichtungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Behinderungen im Schwarzwald-Baar-Kreis vor Beeinträchtigungen zu schützen. Zentraler Ausgangspunkt ist dabei die Wahrung und Förderung der Selbstständigkeit, der Selbstverantwortung sowie die Selbstbestimmung dieser Menschen.
Begehung von Einrichtungen
Die stationären Einrichtungen werden durch regelmäßige Kontrollen, sogenannte Begehungen überwacht. Diese finden in der Regel unangekündigt statt. Die Heimaufsicht hat 30 % aller Einrichtungen im Landkreis in einem Kalenderjahr im Rahmen einer sog. Regelbegehung zu prüfen. Innerhalb von fünf Kalenderjahren muss so jede Einrichtung mindestens einmal überprüft worden sein. Hinzu kommen anlassbezogene Begehungen.
Bei Begehungen in Einrichtungen werden insbesondere die pflegerische, gesundheitliche und soziale Betreuung der Heimbewohner, die baulichen Gegebenheiten, die Personalausstattung und die Organisation der jeweiligen Einrichtung überprüft. Unterstützt wird die Beratungs- und Prüfbehörde durch einen Arzt des Gesundheitsamtes sowie einer sachverständigen Pflegefachkraft oder pädagogischen Fachkraft.
Beratende Tätigkeit
Die Beratungs- und Prüfbehörde ist beratend gegenüber Trägern von Einrichtungen, Bewohnern und deren Angehörigen oder deren Betreuern tätig.
Entgegennahme von Beschwerden
Die Beratungs- und Prüfbehörde nimmt Beschwerden über Pflegeeinrichtungen oder Einrichtungen der Eingliederungshilfe im Landkreis entgegen und prüft die darin enthaltenen Vorwürfe. Dies geschieht in der Regel durch eine unangekündigte, anlassbezogene Begehung der betroffenen Einrichtung. Auf Wunsch werden die Beschwerden selbstverständlich vertraulich behandelt. Gebühren entstehen für Sie bei Einreichung von Beschwerden nicht.
Beschwerdeformular der Beratungs- und Prüfbehörde (Heimaufsicht)