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Kreistag

Der Kreistag vertritt die Einwohner*innen des Landkreises und wird auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises fest und entscheidet über alle Angelegenheiten des Landkreises.

Unterstützend kann der Kreistag einen Teil seiner Aufgaben an beschließende Ausschüsse delegieren. Bestimmte Entscheidungen trifft er allerdings selbst, weil seine Zuständigkeit gesetzlich vorgeschrieben ist oder er diese Entscheidung wegen ihrer Bedeutung nicht delegieren möchte.

Diese sind zum Beispiel:

  • Die Wahl des Landrats
  • die Übertragung von Aufgaben an den Landrat
  • die Bildung von beschließenden und beratenden Ausschüssen
  • die Besetzung von Führungspositionen
  • der Erlass von Satzungen und Rechtsverordnungen (Recht des Landkreises)
  • der Erlass der Haushaltssatzung und Nachtragssatzung
  • die Feststellung der Jahresrechnung sowie der Wirtschaftspläne
  • die allgemeine Festsetzung von öffentlichen Abgaben wie Gebühren.

Bürger*innen können Informationen und Entscheidungen des Kreistags im Bürgerinfoportal erlangen. Mitglieder des Kreistages finden diese im Gremieninformationssystem.

Der amtierende Kreistag ist der zehnte nach der Gründung des Schwarzwald-Baar-Kreises am 1. Januar 1973. Der neu gewählte zehnte Kreistag wurde bei den Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 bestimmt und konstituierte sich am 22. Juli 2019.

Zusammensetzung des Kreistages

Sitzverteilung Kreistagswahl 2019
Sitzverteilung Kreistagswahl 2019


Der Kreistag setzt sich aus 58 ehrenamtlich tätigen Mitgliedern und dem Vorsitzenden, Landrat Sven Hinterseh, zusammen. Die Mitglieder kommen aus dem gesamten Kreisgebiet und decken ein breites gesellschaftliches Spektrum ab.

Die Infografik zeigt die Sitzverteilung nach der Wahl im Jahr 2019: Die stärkste Fraktion ist die CDU mit 22 Sitzen im Kreistag. Ihr folgen die Freien Wähler mit 10 Sitzen. Dem Bündnis 90/Die Grünen stehen 10 Sitze zu. Die SPD ist mit 8 Sitzen vertreten. Die FDP hat 5 Sitze und die AfD hat 3 Sitze im Kreistag.

Mitglieder des Kreistages

Aufgaben des Kreistages

Der Kreistag kann zur Vereinfachung seiner Arbeit Ausschüsse bilden, in denen alle Fraktionen vertreten sind. Die Ausschüsse sollen Entscheidungen des Kreistages vereinfachen und beschleunigen, indem sie einzelne Angelegenheiten vorberaten. Bestimmte Aufgaben hat der Kreistag den beschließenden Ausschüssen sogar zur eigenständigen Entscheidung übertragen. Im Schwarzwald-Baar-Kreis gibt es vier beschließende und einen beratenden Ausschuss mit folgenden Aufgabenfeldern:

Im Ausschuss für Verwaltung, Wirtschaft und Gesundheit liegen die Arbeitsschwerpunkte auf dem Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, der Wirtschafts- und Tourismusförderung und dem Öffentlichen Personennahverkehr mit der Schülerbeförderung, sowie dem Gesundheitswesen und der Breitbandversorgung.

Der Ausschuss für Bildung und Soziales diskutiert Schulangelegenheiten einschließlich der Bauvorhaben an Schulen, aber auch Themen wie Sozialplanung (z. B. für alte Menschen, für Menschen mit Behinderungen), Sozialhilfe, Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen sowie Kultur und Sport.

Der Ausschuss für Umwelt und Technik befasst sich mit Abfallbeseitigung und Bauvorhaben in der Abfallwirtschaft, mit Bau von Unterhaltung von Kreisstraßen, Umwelt- und Naturschutz, mit Themen der Land- und Forstwirtschaft, mit Feuerwehr und Rettungswesen und dem Katastrophenschutz.

Im Jugendhilfeausschuss geht es um alle Fragen der Jugendhilfe, um die Weiterentwicklung und Planung der Jugendhilfe, um die Förderung der freien Jugendhilfe und um die Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche.

Der ÖPNV-Ausschuss (beratend) befasst sich mit Themen, die den öffentlichen Nahverkehr betreffen.