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Gesundheit

Dienstleistungen zu dem Thema "Gesundheit" finden Sie in den folgenden Kategorien:

Belehrung nach Infektionsschutzgesetz

Wer Lebensmittel gewerbsmäßig herstellt, behandelt oder verkauft, muss sich beim Gesundheitsamt nach dem Infektionsschutzgesetz über Tätigkeitsverbote und gesetzliche Verpflichtungen Erstbelehren lassen. Dies muss geschehen, bevor die Tätigkeit erstmals aufgenommen wird. Die Nachbelehrung erfolgt alle zwei Jahre durch den Arbeitgeber.

Belehrung nach §§ 42/43 Infektionsschutzgesetz

Die Erstbelehrung erfolgt im Landkreis durch das Gesundheitsamt. Für die Belehrung wird eine Gebühr in Höhe von 40,00 Euro erhoben (nur Barzahlung möglich). Die Belehrung dauert eine Stunde. Wenn es notwendig ist, muss ein Übersetzer zum Termin mitgebracht werden. Kleinkinder dürfen während der Dauer der Veranstaltung nicht in den Saal mitgenommen werden. Zum Termin muss der Personalausweis und die Krankenversicherungskarte mitgebracht werden.

Belehrung für Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen nach § 34 Infektionsschutzgesetz

Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen wie beispielsweise im Kindergarten tätig sind, müssen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) alle zwei Jahre belehrt werden. Hierfür bietet das Gesundheitsamt regelmäßig Belehrungstermine an. Für die Belehrung wird eine Gebühr von 40,00 Euro erhoben (nur Barzahlung möglich). Die Belehrung dauert 90 Minuten. Zum Termin muss der Personalausweis und die Krankenversicherungskarte mitgebracht werden.


Unsere Leistungen:

Einschulungsuntersuchung durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD)

Wer muss an einer Einschulungsuntersuchung (ESU) teilnehmen?

Alle Kinder, die in Baden-Württemberg eingeschult werden, müssen an einer Einschulungsuntersuchung (ESU) teilnehmen (§ 91 Schulgesetz). Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben (§ 73 Schulgesetz).

Zu welchem Zeitpunkt wird eine ESU vorgenommen?

Die Einschulungsuntersuchung (ESU) wird unter ärztlicher Verantwortung durchgeführt. Im ersten Schritt werden alle Kinder 23 bis 12 Monate vor der termingerechten Einschulung (in der Regel in der Kindertageseinrichtung) untersucht, um Zeit für eventuell notwendige Maßnahmen der Prävention und Gesundheitsförderung zu gewinnen. Kinder, bei denen eine weitere Untersuchung vor der Einschulung sinnvoll erscheint, werden im letzten Kindergartenjahr in Schritt zwei erneut ärztlich untersucht. Die Beratung der Eltern erfolgt in Zusammenarbeit mit Kindergärten und Schulen.

Weitere Infos:

Bericht zur Impfkampagne in den 7. Klassen der Stadt Villingen-Schwenningen 2019

Bei heranwachsenden Kindern und Jugendlichen sind gemäß STIKO-Empfehlung mehrere Impfungen und Auffrischimpfungen erforderlich und werden von den Krankenkassen übernommen. Da darunter nicht nur Impfungen im Säuglingsalter, sondern auch Impfungen für ältere Kinder fallen, besteht die Gefahr, dass bei letzteren vermehrt Impflücken entstehen. Deshalb führte der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Gesundheitsamtes Schwarzwald-Baar-Kreises eine freiwillige Impfberatung in den 7. Klassen im Stadtgebiet Villingen-Schwenningen der weiterführenden Schulen im Jahr 2019 durch. Die Ergebnisse sind in einem Bericht zusammengefasst.

Gesundheitsnetzwerk

Weitere Infos unter:

Selbsthilfe

In Selbsthilfegruppen treffen sich Menschen, um miteinander Lösungsansätze zu gesundheitlichen, seelischen oder sozialen Fragen zu finden. Die Teilnehmenden sind entweder selbst oder als Angehörige betroffen. Im Mittelpunkt steht der Austausch untereinander, denn in manchen Lebenslagen können am besten Menschen helfen, die die gleichen Erfahrungen gemacht haben. 


Selbsthilfekontaktstelle

Die Selbsthilfekontaktstelle Schwarzwald-Baar-Kreis informiert und berät rund um die Selbsthilfe. Bei Fragen zu bestehenden Gruppen und den Möglichkeiten einer Neugründung Sie sich gerne an die Selbsthilfekontaktstelle wenden.

Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Gesundheitsamt
Selbsthilfekontaktstelle
Telefon: 07721 913 7190 (Bandansage 4 wählen)
E-Mail: selbsthilfekontaktstelle@lrasbk.de

Selbsthilfecafé

Das Selbsthilfecafé bietet einen Raum in angenehmer Atmosphäre mit Mitgliedern verschiedener (Selbsthilfe-)Gruppen ins Gespräch zu kommen. Ob zum Austausch, für persönliche Gespräche oder einfach nur auf eine Tasse Kaffee oder Tee - im Selbsthilfecafé sind Sie jederzeit herzlich willkommen!

Nähere Informationen können Sie dem Flyer des Selbsthilfecafés entnehmen: 


Weitere Infos:

Zahngesundheit für Kinder

Was wird für die Zahngesundheit unserer Kinder getan? Die Fachfrauen für Zahnpflege besuchen die Kinder in Kindertagesstätten und Schulen. Bei ihren Besuchen werden die Grundlagen: zahngesunde Ernährung, korrekte Mundhygiene, Nutzen der Fluoride und der zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung, kindgerecht vermittelt. Das Ziel: "Gesund aufwachsen", kann nur gemeinsam mit den Eltern und den Kooperationspartnern im Umfeld unserer Kinder erreicht werden.

Die Mitarbeiterinnen der Arbeitsgemeinschaft für Zahngesundheit im Schwarzwald-Baar-Kreis (AGZ) unterstützen Eltern, Erzieher und Erzieherinnen, Lehrer und Lehrerinnen mit ihrer Sachkunde und ihrem umfangreichen Material zur Zahngesundheit. Die Vermeidung Frühkindlicher Karies, beginnt jedoch schon vor dem Durchbruch der ersten Milchzähne. Werdende und junge Eltern zu erreichen, ist eine weitere Aufgabe.

Weitere Infos: