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Kraftfahrzeugzulassung

Zulassungsstelle
Zulassungsstelle

Das VS-Kennzeichen wird von insgesamt 190.357 Fahrzeugen geführt.

Dazu zählen unter anderem (Stand: 31.03.2023):

  • 3.046 Elektrofahrzeuge
  • 7.250 Hybridfahrzeuge
  • 14.835 Motorräder
  • 134.380 Pkw's

Alles, was mit der An-, Um- oder Abmeldung von Fahrzeugen zusammenhängt, erledigt das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis in VS-Villingen aber auch in der Außenstelle in Donaueschingen. Um einen angenehmen und reibungslosen Besuch auf der Zulassungsstelle zu ermöglichen, stehen einige Online-Dienste und Infos bereit.

Bitte beachten Sie, dass bei jedem Zulassungsvorgang sowie für jede sonstige Änderungen in den Fahrzeugpapieren eine Vollmacht und Kopie des Personalausweises des Fahrzeughalters verlangt wird, sofern eine dritte Person die Angelegenheit für Sie erledigt. Das Sepa-Lastschriftmandat muss in jedem Fall durch den Fahrzeughalter selbst unterschrieben werden.

Wunschkennzeichen

Wünschen Sie sich für Ihr Kennzeichen eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenkombination, zum Beispiel ein Namenskürzel, die Abkürzung Ihrer Firma oder ein Geburts- oder Hochzeitsdatum?

Gegen Gebühr können Sie ein Wunschkennzeichen beantragen oder vorher reservieren lassen.

Hinweis: Die Zulassungsbehörden versuchen Ihren Wünschen nachzukommen. Sie haben aber keinen Rechtsanspruch auf ein Wunschkennzeichen.

Unsere Leistungen:

Online-Dienste (Termine/ Anträge)

Um Ihnen einen angenehmen und reibungslosen Besuch bei der Zulassungsstelle zu ermöglichen, stehen Ihnen einige Online-Dienste und Infos zur Verfügung.

Unsere Leistungen:

Sepa-Lastschriftmandat

Das SEPA-Lastschriftmandat muss in jedem Fall durch den Fahrzeughalter selbst unterschrieben werden. Sie werden zum Zoll weitergeleitet, dort wählen Sie als Erstes rechts oben, Ihre Zulassungsstelle: Villingen-Schwenningen oder das für Sie zuständige Zollamt: Hauptzollamt Singen, Postfach 4 20, 78204 Singen

Weitere Infos:

Formular Sepa-Lastschriftmandat

Antrag/Vollmacht

Bitte beachten Sie, dass bei jedem Zulassungsvorgang sowie für jede sonstige Änderung in den Fahrzeugpapieren eine Vollmacht und Kopie des Personalausweises des Fahrzeughalters verlangt wird, sofern eine dritte Person die Angelegenheit für Sie erledigt.

Weitere Infos:

Unsere Leistungen: