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Bauarchiv

In der Abteilung Bauarchiv des Kreisarchivs werden die älteren Baugenehmigungsakten zum Schwarzwald-Baar-Kreis aufbewahrt, eine Einsichtnahme ist für die Eigentümerinnen und Eigentümer der Liegenschaften und Ihre Bevollmächtigten kostenpflichtig möglich.

Bestände

Im Bauarchiv werden aufbewahrt:

  • Akten der Kreisbauverwaltungen im Gebiet des Schwarzwald-Baar-Kreises (inklusive der 1973 zum Schwarzwald-Baar-Kreis neu hinzugekommenen Orte) mit Laufzeit (Aktenschluss) bis 30 Jahre vor heute;
  • Akten für das Stadtgebiet Sankt Georgen mit Laufzeit (Aktenschluss) bis 2014.

Im Bauarchiv werden nicht aufbewahrt:

    • Akten, die jünger sind als 30 Jahre (bzw. für St. Georgen: nach 2014 entstanden sind); wenden Sie sich dafür an das
      Baurechts- und Naturschutzamt.

    • Akten aus dem Stadtgebiet der großen Kreisstadt Donaueschingen, wenden Sie sich dafür an das
    • Akten aus dem Stadtgebiet der großen Kreisstadt Villingen-Schwenningen; wenden Sie sich dafür an das
    • Bauakten zu Orten des Altkreises Donaueschingen, die 1973 zum Landkreis Tuttlingen gekommen sind (Emmingen ab Egg, Geisingen, Immendingen etc.); wenden Sie sich dafür an das
    • Bauakten zur Altgemeinde Tennenbronn, die 1973 vom Landkreis Villingen zum Landkreis Rottweil wechselte; wenden Sie sich dafür an die Abteilung

Benutzung

Die Akteneinsicht ist den Eigentümer*innen oder deren Bevollmächtigten vorbehalten und ist kostenpflichtig. Die Berechtigung ist durch eine Vollmacht des/der Eigentümer / Eigentümerin nachzuweisen. Eine Einsichtnahme ist ausschließlich im Lesesaal des Kreisarchivs möglich. Gegebenenfalls können aus den Akten Reproduktionen (Fotos, Scans oder Kopien) angefertigt werden.
Da die Akten teilweise in einem Außenmagazin lagern, dauert die Bereitstellung in der Regel eine Woche.

Verfahrensablauf

Trotz einer prinzipiell guten Überlieferung existieren nicht zu allen Gebäuden im Schwarzwald-Baar-Kreis entsprechende Akten. Vor einem Besuch des Kreisarchivs ist daher eine Bauaktenanfrage an das Archiv zu stellen. Die Bauaktenanfrage ist ausschließlich online möglich über das


Auf ihre Anfrage erhalten Sie vom Bauarchiv per E-Mail eine Mitteilung, ob die gewünschten Akten vorhanden sind und gegebenenfalls eine Aufforderung zur Terminvereinbarung, die wiederum ausschließlich online erfolgt. Sie erhalten anschließend eine Terminbestätigung per E-Mail.


Bringen Sie zum vereinbarten Termin Ihren Personalausweis und gegebenenfalls die Vollmacht der Eigentümer*in mit.

Wenn eine persönliche Einsichtnahme im Lesesaal nicht möglich ist, kann die Ermittlung der gewünschten Informationen aus den Akten auch in Auftrag gegeben werden. Dafür fallen zusätzliche Kosten an (siehe unter Kosten).

Anträge:


Kosten

  • Allgemeine Benutzungsgebühr: 30 €
  • Selbstanfertigung von Fotos: kostenfrei
  • Scan bis A3 in einfacher Qualität, in Selbstbedienung: 0,20 € je Image ( zuzüglich digitale Übermittlung)
  • Scan bis A3 in einfacher Qualität, als Auftrag: 0,40 € je Image (zuzüglich digitale Übermittlung)
  • Scan > A3 in einfacher Qualität, als Auftrag: 15 € je Image (zuzüglich digitale Übermittlung)
  • Digitale Übermittlung von Scans: 5 € je Auftrag
  • Ausdruck schwarz/weiß auf Papier DIN A4: 0,50 € je Seite, inklusive dem Scan
  • Ausdruck farbig auf Papier DIN A4: 0,70 € je Seite, inklusive dem Scan
  • Ausdruck schwarz/weiß auf Papier DIN A3: 0,80 € je Seite, inklusive dem Scan
  • Ausdruck farbig auf Papier DIN A3: 1,20 € je Seite, inklusive dem Scan
  • Ausdruck Auftragsscan farbig > A3 auf Papier: 25 € je Seite, inklusive dem Scan
  • Verpackung und Versand von Kopien und Ausdrucken im Umschlag bis DIN A4: 5 € je Auftrag, zuzüglich Auslagen
  • Ermittlung von gewünschten Informationen aus Bauakten: 60 € pro abgeschlossene Stunde, zuzüglich der allgemeinen Benutzungsgebühr sowie gegebenenfalls Reproduktions- und Übermittlungsgebühr