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Öffentliche Bekanntmachungen


Derzeit liegen folgende Öffentliche Bekanntmachungen vor:

Fortschreibung des Nahverkehrsplans 

Der Schwarzwald-Baar-Kreis hat für sein Gebiet zur Sicherung und Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) einen Nahverkehrsplan aufzustellen. Der Nahverkehrsplan ist ein Rahmenplan. Dies bedeutet, dass er die generellen Zielsetzungen für die künftige Fortentwicklung des ÖPNV in den kommenden Jahren enthält, so z. B. Aussagen zu Standards bei der Infrastruktur (Fahrzeuge, Haltestellen) und beim Verkehrsangebot. Er enthält jedoch keine genauen Detailregelungen wie beispielsweise Fahrpläne oder Tarife.

Der derzeit gültige Nahverkehrsplan wurde vom Kreistag am 6. November 2017 beschlossen. In den Folgejahren wurden die im Nahverkehrsplan definierten Maßnahmen weitgehend umgesetzt. Daher und aufgrund der Weiterentwicklung des ÖPNV ist eine Fortschreibung des Nahverkehrsplans geboten.

Hierbei wurde zunächst ein Entwurf für den allgemeinen Teil des Plans sowie für den Verkehrsbereich Südbaar (Raumschaft Donaueschingen, Hüfingen, Bräunlingen, Blumberg und unteres Bregtal bis Vöhrenbach) erarbeitet. Für die restlichen Verkehrsbereiche im Kreisgebiet erfolgt die Fortschreibung in einem späteren Schritt.

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 23. März 2026 den jetzt vorliegenden Entwurf des Nahverkehrsplans für das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit freigegeben.

Interessierte können hier den Entwurf bis zum 30. April 2026 einsehen:

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen per Post an Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis, Straßenverkehrsamt, Am Hoptbühl 2, 78048 Villingen-Schwenningen oder unter folgender E-Mail-Adresse zugesandt werden: nahverkehr@lrasbk.de 

Nach der Frist eingehende Stellungnahmen können nicht mehr berücksichtigt werden. Schriftlich vorgetragene Stellungnahmen sollen die volle Anschrift des Verfassers enthalten, damit das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt werden kann.
Für die Stellungnahme kann zur Vereinfachung diese Vorlage verwendet werden: 

Die Stellungnahmen werden gesammelt, geprüft und anschließend fachlich bewertet. Danach wird der Nahverkehrsplan in seiner Endfassung erarbeitet und dem Kreistag zur Entscheidung vorgelegt.


Vorabbekanntmachung Busverkehr Südbaar 2027

Abfallrechtliche Planfeststellung

Die nachfolgend öffentlich bekanntgemachte abfallrechtliche Planfeststellung für die Errichtung und den Betrieb einer Deponie der Klasse 0 gemäß § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) am Standort Haldenwald, 78609 Tuningen, umfasst auch die eingereichten Antragsunterlagen als Bestandteil der Entscheidung. Die Antragsunterlagen sind im Internet nicht abrufbar. Sie können jedoch bei der unteren Abfallrechtsbehörde im Amt für Abfallwirtschaft zu den Sprechzeiten eingesehen werden. (Montag bis Donnerstag 8.00 - 11.30 Uhr, Donnerstag zusätzlich 14.00 - 17.30 Uhr; Termine sind nach Absprache gegebenenfalls auch außerhalb der genannten Sprechzeiten möglich). Gerne können Sie sich bei Interesse unter der Telefondurchwahl 07721 9137322 oder per E-Mail abfallrecht@lrasbk.de anmelden.