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Abwasser und Altlasten

Teichanlage mit Versickerung am Klinikum VS
Teichanlage mit Versickerung am Klinikum VS

Die Mitarbeiter des Sachgebietes Siedlungswasserwirtschaft und Altlasten beschäftigen sich mit den vielfältigen fachtechnischen Aufgaben der Siedlungsentwässerung und Altlastenbearbeitung.

Wesentliche Arbeitsschwerpunkte sind:

  • kommunale Abwasserbeseitigung
  • Abwasserbeseitigung im ländlichen Raum
  • Naturverträgliche Regenwasserbewirtschaftung und -behandlung
  • Erfassung/Untersuchung/Sanierung/Bewertung von Altlasten
  • Grundwasserschadensfälle
  • Beurteilung gewerblicher Baugesuche.

Die Naturgüter Wasser und Boden zu schützen, die Infrastruktur weiterzuentwickeln (Abwasserentsorgung und Revitalisierung von Flächen) sowie die Bürgerinnen und Bürger sowie die Kommunen zu beraten, stehen dabei im Fokus unseres Handelns.

Regenwasserbewirtschaftung

Die dezentrale Regenwasserbewirtschaftung, also die Versickerung oder ortsnahe Einleitung von unbelastetem Regenwasser in ein Gewässer, ist eine gesetzliche Vorgabe. Im Zuge von neuen Baugebietserschließungen oder Einzelbauvorhaben wirkt das Amt für Umwelt, Wasser- und Bodenschutz gemeinsam mit den Planern darauf hin, das anfallende Regenwasser möglichst dezentral vor Ort zu beseitigen. Das Regenwasser soll somit vor Ort den Grundwasserkörper anreichern und in der Fläche zurückgehalten werden. Dabei soll vermieden werden, dass das Grundwasser oder des Oberflächengewässer beeinträchtigt wird. Ob eine wasserrechtliche Erlaubnis für die dezentrale Regenwasserbewirtschaftung erforderlich ist, entnehmen Sie dem Erlaubnisschema.

Im Hinblick auf mögliche Schadstoffbelastungen des Regenwassers müssen Entwässerungsflächen bewertet werden. Eventuell ist dies zusätzlich für die hydraulische Belastung durch die Einleitungen erforderlich (Bewertung nach den LfU-Arbeitshilfen Umgang mit Regenwasser in Siedlungsgebieten). Je nach Ergebnis ist eine Regenwasserbehandlungsanlage notwendig (zum Beispiel bei Parkflächen mit häufigen Fahrzeugwechseln und bei gewerblichen Flächen).

Es kann auch eine Regenrückhaltanlage in Betracht kommen, welche das Niederschlagswasser zurückhält und verzögert in ein Gewässer einleitet. Alle Maßnahmen müssen dem Stand der Technik entsprechen. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass eine wasserrechtlichen Erlaubnis erteilt werden kann. Aufgrund der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr bei den Kommunen ist die dezentrale Regenwasserbewirtschaftung im Hinblick auf wirtschaftliche Aspekte auch bei Bestandsflächen von Bedeutung.

Weitere Infos:

Plakat Niederschlagswasser
Regenwasserbroschüre
Erlaubnisschema
Arbeitshilfen Regenwasser - Regenrückhaltung 
Arbeitshilfen Regenwasser - Siedlungsgebiete
Merkblatt zum Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis für Versickerung/ortsnahe Einleitung

Kanalisation

Generalentwässerungsplanung

Weite Bereiche des Landkreises verfügen über Entwässerungssysteme, welche auf Grundlage der vorliegenden Unterlagen sowohl aus technischer als auch aus wasserrechtlicher Sicht zu überarbeiten sind. Aktuell vorliegende Gewässergüte-Untersuchungen verdeutlichen den Handlungsbedarf bezüglich der Regenwasserbehandlung. Der Generalentwässerungsplan (GEP) ist das wesentliche Element, um hierbei die Ist- und Prognose-Situation der Abwasseranlagen und der sich daraus ergebenden Maßnahmen zu bewerten.

Eigenkontrollverordnung

Ein weiterer Schwerpunkt liegt darin, bestehende Kanalsysteme im Zusammenhang mit dem Vollzug der Eigenkontrollverordnung zu überwachen und zu sanieren. Im Schwarzwald-Baar-Kreis sind etwa 1.720 Kilometer kommunale Abwasserkanäle verlegt. Rund ein Viertel des Entwässerungssystems im Landkreis wird im Trennsystem entwässert. Von den Gemeinden wird verlangt (Pflichtaufgabe), den Ist-Zustand zu erfassen, die Schadenssituation zu bewerten, einen Sanierungsplan aufzustellen und die Schäden nach wasserwirtschaftlicher Dringlichkeit zu beheben.

Weitere Infos:

Generalentwässerungsplanung
Plakat Regenwasserbehandlung

Unsere Leistungen:

Abwasserabgabe - Schmutzwasser aus Kleineinleitungen (V 10.2)
Antragsunterlagen Förderung Abwasserbehandlung

Kommunale Kläranlagen

Zwölf kommunale Sammelkläranlagen mit rund 310.000 Einwohnerwerten gewährleisten im Schwarzwald-Baar-Kreis eine Abwasserreinigung auf hohem Niveau. Die Kläranlagen müssen konsequent überwacht und jeweils an den Stand der Technik angepasst werden. Letzteres erfolgt, wenn die wasserrechtliche Erlaubnis neu erteilt wird. Dabei sind die Gewässergütesituation und weitergehende Vorgaben, zum Beispiel aus der Wasserrahmenrichtlinie, zu beachten.

Weitere Infos:

Kommunale Kläranlagen 
Plakat Kommunale Kläranlagen

Abwasser ländlicher Raum

Durch die stark ländliche Struktur existieren im Schwarzwald-Baar-Kreis deutlich mehr Anwesen ohne zentralen Kanalanschluss an eine Sammelkläranlage als im Landesdurchschnitt. Diese Anwesen werden derzeit noch dezentral über Kleinkläranlagen oder Abwasser-Sammelgruben entwässert. Nur 1,7 Prozent der Einwohner des Landkreises wohnen in nicht erschlossenen Gebieten. Dennoch führt dieses dezentral über Kleinkläranlagen gereinigte Abwasser dazu, dass die Gewässer verhältnismäßig hochbelastet sind. Häufig sind in Gebieten dezentraler Abwasserbeseitigung nur kleine Bäche oder Wiesengräben als Vorfluter vorhanden. Diese werden teilweise sehr durch die Abwassereinleitung belastet, da sie nur gering Wasser führen.

Weitere Infos:

Abwasser ländlicher Raum 
Plakat Abwasser ländlicher Raum im Schwarzwald-Baar-Kreis 
Flyer Abwasser ländlicher Raum im Schwarzwald-Baar-Kreis
Broschüre Abwasser Ländlicher Raum 
Finanzielle Unterstützung - Abwasserbeseitigung ländlicher Raum

Unsere Leistungen:

Abwasserabgabe - Schmutzwasser aus Kleineinleitungen (V 10.2)
Antragsunterlagen Förderung Abwasserbehandlung

Altlasten

Altlasten stellen die Kehrseite der industriellen und gesellschaftlichen Entwicklung unseres Landes im letzten Jahrhundert dar. Durch unsachgemäßen Umgang mit Chemikalien und Abfällen sind schädliche Verunreinigungen des Bodens und des Grundwassers entstanden, die eine Gefahr für Mensch und Natur darstellen.

Heute und in Zukunft geht es darum, diese bislang unbewältigten Hinterlassenschaften unserer industriellen Entwicklung und der früheren ungeordneten Abfallbeseitigung zu erkennen und falls erforderlich zu sanieren. In der Altlastenbearbeitung wird entsprechend der Ursache der Boden- und Grundwasserverunreinigungen zwischen Altstandorten und Altablagerungen unterschieden. Wenn Sie beabsichtigen, ein Grundstück zu kaufen oder auf Ihrem Grundstück etwas verändern wollen, sollten Sie sich rechtzeitig über mögliche Altlasten oder altlastverdächtige Flächen erkundigen.

Weitere Infos:

Altlastenerhebung, stufenweise Altlastenbearbeitung und Fördermöglichkeiten 
Definitionen Altstandorte und Altablagerungen

Unsere Leistungen:

Antragsunterlagen Förderung Altlasten