Seiteninhalt
Müllgebühren
Die Müllgebühren für private Haushalte im Schwarzwald-Baar-Kreis bestehen aus zwei Teilen: der personenzahlabhängigen Grundgebühr und der Gebühr für die gewählten Müllbehälter. Auch dann, wenn die Kosten für die Mitbenutzung gemeinschaftlicher Behälter in Ihren Mietnebenkosten oder in Ihrem Hausgeld enthalten sind, erhalten Sie also noch einen Gebührenbescheid vom Landratsamt. Sonderregelungen gibt es für bestimmte Personenkreise.
Weitere Infos:
- Haushaltsgebühr
- Behältergebühren für Rest- und Biomüllgefäße
- Befreiung von der Grundgebühr
- Müllgebühren für private Haushalte
- Sonderregelungen Innenstadt VS-Villingen
- Flyer - Müllgebühren und Sozialleistungen
- Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat)
- Formular - Antrag auf Stundung der Müllgebühren
- Formular - Aktualisierungsantrag bei Kostenübernahme durch das Jobcenter