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Schülerbeförderung

Allgemeines/Rechtsgrundlagen

Der Schülerverkehr ist im ländlichen Raum das Rückgrat des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Deshalb ist er eine wesentliche wirtschaftliche Grundlage um das ÖPNV-Angebot aufrecht zu erhalten. Aus diesem Grund hat der Landkreis, seitdem er die Zuständigkeit für die Schülerbeförderung im Jahr 1983 übernommen hat, die Schülerverkehre so weit als möglich in die öffentlichen Linienverkehre integriert. Dadurch konnte insbesondere bei schwächeren Buslinien das Verkehrsangebot für die Allgemeinheit erheblich verbessert werden.

Lediglich in sehr abgelegenen Siedlungsbereichen wie im Schwarzwald mit seinen zahlreichen Einzelgehöften sowie bei der Beförderung von Kindern mit Behinderungen werden Schülerverkehre außerhalb der öffentlichen Linienverkehre mit separaten Schülerfahrzeugen durchgeführt.

Teilweise sind bei der Beförderung von behinderten Kindern auch Spezialfahrzeuge (zum Beispiel Fahrzeuge mit Hebebühne für Rollstuhlfahrer) im Einsatz. Grundsätzlich werden die Schülerverkehre von den jeweiligen Schulträgern organisiert. Dabei muss wegen der weitgehenden Integration der Schülerbeförderung in den ÖPNV eine sehr enge Abstimmung mit dem Landkreis als Aufgabenträger für den ÖPNV erfolgen.

Eine wesentliche Aufgabe besteht auch in der Kapazitätsplanung für die Schülerverkehre, damit zu den schulisch notwendigen Zeiten auch genügend Beförderungskapazitäten für die Schülerbeförderung zur Verfügung stehen. Da sich die Schullandschaft verändert, müssen die Schülerverkehre stets angepasst werden.

Der Landkreis erstattet aufgrund der Vorschriften des Finanzausgleichsgesetzes den Schulträgern die notwendigen Schülerbeförderungskosten. Hierzu hat der Landkreis eine Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten (SENS-Satzung ab 07.11.2022) und ergänzende Richtlinien zur Satzung erlassen.

Grundsätzlich erhalten die Schülerinnen und Schüler in den Schulsekretariaten der jeweiligen Schulen alle notwendigen Auskünfte über die Schülerbeförderung und die Kostenerstattung. Bei speziellen Fragen und Problemen klären die Schulsekretariate dies zunächst mit dem jeweiligen Schulträger.

Ansprechpartner

Schülerbeförderung zu den öffentlichen und privaten Schulen in den Gemeinden:

Carl-Orff-Schule und Stiftung St. Franziskus:

Erika Behr

Straßenverkehrsamt
Allgemeine Verkehrsangelegenheiten

78048 Villingen-Schwenningen

+49 7721 913 7209
+49 7721 913 8209
e.behr@lrasbk.de
210

VS-Schwenningen:

Michael Rautland

Straßenverkehrsamt
Öffentlicher Personennahverkehr
Sachgebietsleitung

78048 Villingen-Schwenningen

+49 7721 913 7579
M.Rautland@lrasbk.de
211

Blumberg, Bräunlingen, Bad Dürrheim, Dauchingen, Donaueschingen, Hüfingen, Königsfeld, Mönchweiler, Niedereschach, Tuningen sowie Bregtalschule Furtwangen:

Ulrike Straub

Straßenverkehrsamt
Öffentlicher Personennahverkehr

Am Hoptbühl 2
78048 Villingen-Schwenningen

+49 7721 913 7512
+49 7721 913 8923
u.straub@lrasbk.de
208

Furtwangen (mit Ausnahme der Bregtalschule), Gütenbach, Schönwald, Schonach, St. Georgen, Triberg, Unterkirnach und Vöhrenbach sowie bei grundsätzlichen Fragen zum Schüler-Abo-Verfahren des Verkehrsverbunds:

Andrea Schleicher

Straßenverkehrsamt
Öffentlicher Personennahverkehr

Am Hoptbühl 2
78048 Villingen-Schwenningen

+49 7721 913 7224
+49 7721 913 8923
a.schleicher@Lrasbk.de
208

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