Schülerbeförderung
Allgemeines/Rechtsgrundlagen
Der Schülerverkehr ist im ländlichen Raum das Rückgrat des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Deshalb ist er eine wesentliche wirtschaftliche Grundlage um das ÖPNV-Angebot aufrecht zu erhalten. Aus diesem Grund hat der Landkreis, seitdem er die Zuständigkeit für die Schülerbeförderung im Jahr 1983 übernommen hat, die Schülerverkehre so weit als möglich in die öffentlichen Linienverkehre integriert. Dadurch konnte insbesondere bei schwächeren Buslinien das Verkehrsangebot für die Allgemeinheit erheblich verbessert werden.
Lediglich in sehr abgelegenen Siedlungsbereichen wie im Schwarzwald mit seinen zahlreichen Einzelgehöften sowie bei der Beförderung von Kindern mit Behinderungen werden Schülerverkehre außerhalb der öffentlichen Linienverkehre mit separaten Schülerfahrzeugen durchgeführt.
Teilweise sind bei der Beförderung von behinderten Kindern auch Spezialfahrzeuge (zum Beispiel Fahrzeuge mit Hebebühne für Rollstuhlfahrer) im Einsatz. Grundsätzlich werden die Schülerverkehre von den jeweiligen Schulträgern organisiert. Dabei muss wegen der weitgehenden Integration der Schülerbeförderung in den ÖPNV eine sehr enge Abstimmung mit dem Landkreis als Aufgabenträger für den ÖPNV erfolgen.
Eine wesentliche Aufgabe besteht auch in der Kapazitätsplanung für die Schülerverkehre, damit zu den schulisch notwendigen Zeiten auch genügend Beförderungskapazitäten für die Schülerbeförderung zur Verfügung stehen. Da sich die Schullandschaft verändert, müssen die Schülerverkehre stets angepasst werden.
Der Landkreis erstattet aufgrund der Vorschriften des Finanzausgleichsgesetzes den Schulträgern die notwendigen Schülerbeförderungskosten. Hierzu hat der Landkreis eine Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten (SENS-Satzung ab 07.11.2022) und ergänzende Richtlinien zur Satzung erlassen.
Grundsätzlich erhalten die Schülerinnen und Schüler in den Schulsekretariaten der jeweiligen Schulen alle notwendigen Auskünfte über die Schülerbeförderung und die Kostenerstattung. Bei speziellen Fragen und Problemen klären die Schulsekretariate dies zunächst mit dem jeweiligen Schulträger.
Ansprechpartner
Schülerbeförderung zu den öffentlichen und privaten Schulen in den Gemeinden:
Carl-Orff-Schule und Stiftung St. Franziskus:
Erika Behr
Straßenverkehrsamt
Allgemeine Verkehrsangelegenheiten
78048 Villingen-Schwenningen
+49 7721 913 7209
+49 7721 913 8209
e.behr@lrasbk.de
210
VS-Schwenningen:
Michael Rautland
Straßenverkehrsamt
Öffentlicher Personennahverkehr
Sachgebietsleitung
78048 Villingen-Schwenningen
+49 7721 913 7579
M.Rautland@lrasbk.de
211
Blumberg, Bräunlingen, Bad Dürrheim, Dauchingen, Donaueschingen, Hüfingen, Königsfeld, Mönchweiler, Niedereschach, Tuningen sowie Bregtalschule Furtwangen:
Ulrike Straub
Straßenverkehrsamt
Öffentlicher Personennahverkehr
Am Hoptbühl 2
78048 Villingen-Schwenningen
+49 7721 913 7512
+49 7721 913 8923
u.straub@lrasbk.de
208
Furtwangen (mit Ausnahme der Bregtalschule), Gütenbach, Schönwald, Schonach, St. Georgen, Triberg, Unterkirnach und Vöhrenbach sowie bei grundsätzlichen Fragen zum Schüler-Abo-Verfahren des Verkehrsverbunds:
Andrea Schleicher
Straßenverkehrsamt
Öffentlicher Personennahverkehr
Am Hoptbühl 2
78048 Villingen-Schwenningen
+49 7721 913 7224
+49 7721 913 8923
a.schleicher@Lrasbk.de
208
Formulare / Flyer
Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten (SENS-Satzung) ab 07.11.2022
Ergänzende Richtlinien über die Erstattung von notwendigen Schülerbeförderungskosten ab 01.09.2017
Antrag eines Schülers auf Erstattung der notwendigen Beförderungskosten
Erklärung zur Eigenanteilszahlung 3. Kind-Erklärung
Antrag auf Befreiung von der Zahlung des Eigenanteils
Antrag zum Einsatz privater Kraftfahrzeuge
Move Bestellschein AboCard Schüler
Tarife Fahrkarten
Hier geht es zu Move (Verkehrsverbund Schwarzwald-Baar-Heuberg).