Schwerbehindertenrecht
Das Versorgungsamt stellt
- eine Behinderung oder Schwerbehinderung fest
- den Grad der Behinderung (GdB) fest
- Merkzeichen fest
- die Voraussetzungen von Nachteilsausgleichen fest, zum Beispiel Freifahrten im öffentlichen Nahverkehr, Freifahrten für Begleitpersonen, Parkerleichterungen, Steuerfreibeträge, Rundfunkgebührenbefreiungen
- einen Schwerbehindertenausweis aus
- Wertmarken für die Freifahrten im öffentlichen Nahverkehr aus
Das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) fasst die Rechtsvorschriften zur Rehabilitation und Eingliederung, die für mehrere Sozialbereiche einheitlich gelten, sowie das Behindertenrecht zusammen.
Wesentliche Rechtsvorschriften
- Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
- Versorgungsmedizinische Verordnung (VersMedV)
Unsere Leistungen:
Antrag auf erstmalige Feststellung von Behinderungen
Antrag auf Erhöhung des Grades der Behinderung oder Feststellung von Merkzeichen
Feststellung einer Behinderung
Neufeststellung einer Behinderung
Verlängerung Schwerbehindertenausweis
Weitere Infos:
Merkblatt mit Ausfüllhinweisen SGB IX
Merkblatt zur Feststellung von Nachteilsausgleichen
Übersicht über Nachteilsausgleiche
Hinweisblatt zu den Merkzeichen G und Gl
Hinweisblatt zu den Merkzeichen H und BL
Hinweisblatt zum Merkzeichen aG
Hinweisblatt zur Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen (aG-light)