Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können Menschen erhalten, wenn sie ihren Lebensunterhalt und die Miete nicht aus dem Einkommen oder dem Vermögen finanzieren können.
Kinder oder Eltern werden nur dann zum Unterhalt herangezogen, wenn das Jahreseinkommen eines Elternteils oder eines Kindes über 100.000 Euro liegt. Liegen die Bewilligungsvoraussetzungen vor, zahlt das Amt für Soziale Sicherung, Pflege und Teilhabe monatlich im Voraus Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Berechtigte Personen
- Menschen, die das Renteneintrittsalter erreicht haben
- Menschen ab 18 Jahren, die auf Dauer (bis zum Renteneintrittsalter) voll erwerbsgemindert sind. Volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn durch den Amtsarzt oder die Rentenversicherung festgestellt wurde, dass es nicht möglich ist, wenigstens drei Stunden täglich am allgemeinen Arbeitsmarkt zu arbeiten.